10.12.2014 | Kreispolitik von SPD Ostholstein

Rede im Kreistag 9. 12. 2014 zum FAG Schleswig-Holstein

 

Wie das Schulgesetz, wird auch das neue Finanzausgleichgesetz  (FAG)  in die Geschichte von Schleswig-Holstein eingehen.

Unsere Koalition in Kiel schnackt nicht, sondern packt an.

Nach über 44 Jahren hat die Koalition die Reform eingeläutet,

20 Monate lang wurde diskutiert und dazu fanden 31 ergebnisoffene Dialogprozesse statt.

Ein kurzer Rückblick: Als das Gutachten zum FAG im August 2013              das Licht der Öffentlichkeit erblickte gab es Jubel und Missfallen.

Von der Presse kam nur Positives, wie:                                                                         Die Reform des kommunalen Finanzausgleichs in Schleswig-Holstein war überfällig.

Wie:                                                                                                                         Die richtige Richtung, die Mittel im Finanzausgleich müssen den tatsächlichen Soziallasten der Kommunen folgen. Die sind eben in den kreisfreien Städten am höchsten.

10.12.2014 | Kreispolitik von SPD Ostholstein

Antrag zumFinanzausgleichsgesetz

 

Sehr geehrter Herr Kreispräsident Rüder!

Zu dem von den Fraktionen CDU/B´90/Die Grünen für die heutige Kreistagssitzung unter dem neu aufzunehmenden Tagesordnungspunkt:  

                                    Finanzausgleichsgesetz  

eingebrachten Dringlichkeitsantrag vom 4. 12. 2014 beantragt die SPD – Fraktion:

Ein Beschluss über eine evtl. Klage des Kreises Ostholstein gegen das novellierte Finanzausgleichsgesetz wird so lange zurückgestellt, bis über das von der CDU Landtagsfraktion  am 2. 12. 2014  angekündigte Normenkontroll-verfahren abschließend entschieden ist.“

24.11.2014 | Kreispolitik von SPD Ostholstein

Resolution : Neue Fehmarnsund – Querung

 

Für die Tagesordnung der Kreistagssitzung am 9. 12. 2014 beantragen wir den  Tagesordnungspunkt : Resolution : Neue Fehmarnsund – Querung 

Der Kreistag möge folgende Resolution beschließen:

  1. Der Kreistag Ostholstein fordert die Landesregierung auf sich bei der Bahn und der Bundesregierung für eine schnelle Lösung der Sundquerung einzusetzen, um hier im Rahmen der Fehmarnbelt-Querung keinen Verkehrsengpass entstehen zu lassen. Als technische Lösung einer neuen Querung des Fehmarnsunds ist einem Bohrtunnel der Vorzug zu geben.
  2. Die bisherige Planung von Bund und Bahn, am Sund zwei neue Brückenbauwerke zu errichten, lehnt der Kreistag ab.
  3. Die Fehmarnsundbrücke – „der Kleiderbügel“ - muss als denkmalgeschütztes Wahrzeichen der Region erhalten bleiben und in das Nutzungskonzept integriert werden.
  4. Die Bürgerinnen und Bürger sind umfassend zu beteiligen.

 Burkhard Klinke

SPD Fraktionsvorsitzender und Fraktion

23.11.2014 | Kreispolitik von SPD Ostholstein

Dauerhafte finanzielle Absicherung des Frauennotrufs Ostholstein

 

Sehr geehrter Herr Landrat Sager!

Wir beantragen, spätestens zu den Haushaltsberatungen für das Jahr 2016 im Rahmen der überörtlichen Aufgabenwahrnehmung verbindliche Regelungen herbeizuführen, die dem Frauennotruf Ostholstein zukünftig eine kontinuierliche und insbesondere auch finanziell abgesicherte Aufgabenwahrnehmung ermöglicht.

Nach dem Beschluss des Finanzausschusses am 10. 9. 2014 ist davon auszugehen, dass für die Finanzierung unter Beteiligung weiterer Gemeinden für das Jahr 2015 wohl wiederum eine Lösung gefunden werden wird. Für die Zeit danach ist das aber weiterhin nicht sichergestellt.

28.09.2014 | Kreispolitik von SPD Ostholstein

Aufteilung der Kosten für die Schülerbeförderung

 

die SPD – Fraktion beantragt für die nächste Ausschusssitzung den Tagesordnungspunkt: Aufteilung der Kosten für die Schülerbeförderung nach § 114 Abs.2 und 3          SchulG “

und stellt dazu den folgenden Antrag:

 1.  Der Landrat wird aufgefordert, zu den Haushaltsberatungen 2015  rechtskonforme und einheitliche Vereinbarungen mit den Schulträgern über die Aufteilungen der Schülerbeförderungskosten rückwirkend ab 2010 – auch als Grundlage für die jeweiligen Veranschlagungen - herbeizuführen.

 2.  Die Regelungen sind nicht nur wegen ihrer grundsätzlichen rechtlichen Bedeutung, sondern vor allem auch wegen der besonderen haushaltsrechtlichen Verpflichtungen Ostholsteins als Konsolidierungskreis mit der zuständigen Aufsichtsbehörde abzustimmen.

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