Teilhabechancengesetz verabschiedet – Große Koalition schafft feste Arbeitsmarktperspektive für Langzeitarbeitslose!

Veröffentlicht am 08.11.2018 in Pressemitteilungen

08.11.2018


Treffen der Landesgruppe SH mit Margit Haupt-Koopmann von der Agentur für Arbeit Nord am 11.10.2018 in Berlin zur Umsetzung des Teilhabechancengesetzes in Schleswig-Holstein
(Foto: Jan Gutekunst)

Am 08. November 2018 wird der Deutsche Bundestag in 2./3. Lesung das ‚Teilhabechancengesetz‘ von SPD-Bundesarbeitsminister Hubertus Heil beschließen. Damit stellt der Bund ab dem Inkrafttreten zum 1. Januar 2019 vier Milliarden Euro bis zum Jahr 2022 bereit, um Langzeitarbeitslosen langfristig neue und dauerhafte Perspektiven auf Beschäftigung zu geben. Mit dem neuen Gesetz werden zwei Förderinstrumente für zwei verschiedene Zielgruppen neu ins Leben gerufen: einerseits das Programm ‚Teilhabe am Arbeitsmarkt“ für Menschen, die schon sehr, sehr lange arbeitslos sind, und andererseits das Programm ‚Eingliederung von Langzeitarbeitslosen‘, das genau diese extrem lange Arbeitslosigkeit präventiv vermeiden soll. Bettina Hagedorn, Bundestagsabgeordnete aus Ostholstein und parlamentarische Staatssekretärin für Haushalt und Europa beim Bundesminister der Finanzen, freut sich, weil mit diesem Gesetz ein wichtiger SPD-Wunsch aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt wird.

Hagedorn: „Mit dem Programm ‚Teilhabe am Arbeitsmarkt‘ können wir ab Januar 2019 Langzeitarbeitslose fördern, die über 25 Jahre alt sind und bereits sechs Jahre lang sogenannte ‚Hartz-IV-Leistungen‘ bezogen haben. Sie können künftig von sozialen Einrichtungen, Städten und Gemeinden sowie von privaten Arbeitsgebern – gefördert von der Bundesagentur für Arbeit unter bestimmten Bedingungen – sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden. Auf Wunsch vieler Träger solcher Beschäftigungen konnte die SPD im parlamentarischen Verfahren durchsetzen, dass sich der Bundes-Zuschuss bei diesem Programm nun nicht mehr nur am Mindestlohn sondern am Tariflohn orientieren wird. Dadurch können Löhne gezahlt werden, die bei tarifgebundenen Arbeitgebern – die ja auf keinen Fall benachteiligt werden sollen – keine ‚Förderlücken‘ und damit ‚Hemmschuhe‘ für die Einstellung entstehen lassen. In Ostholstein können Langzeitarbeitslose so beispielsweise beim Kinderschutzbund in den Sozialkaufhäusern oder bei den Tafeln fair beschäftigt werden. Was in den 90er Jahren als ABM-Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit für Langzeitarbeitslose bekannt war, hieß später „Bürgerarbeit“ oder WEGEBAU – aber all diese Fördermaßnahmen waren regelmäßig nur auf zwei Jahre ausgelegt und wirkten damit nie langfristig und nachhaltig genug, wie uns inzwischen viele Untersuchungen gezeigt haben. Daraus haben wir gelernt und ziehen mit dem neuen Programm die richtigen Konsequenzen.“

Denn trotz fantastischer Arbeitsmarktzahlen gibt es etwa 750.000 Menschen in Deutschland, die schon längere Zeit arbeitslos sind und die es schwer haben, auf dem Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen. Mit dem Programm, das insgesamt auf 5 Jahre angelegt ist, wird es in den ersten beiden Jahren eine hundertprozentige Förderung des Arbeitsentgeltes geben; in jedem weiteren Jahr wird dieser Zuschuss um 10 Prozentpunkte verringert.

Hagedorn: „Mit der zweiten Säule des Gesetzes ‚Eingliederung von Langzeitarbeitslosen‘ wird eine bereits bestehende Fördermöglichkeit verbessert. Ab dem 1. Januar 2019 können Menschen, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind, gefördert werden, um eine weitere Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden und Qualifizierung zu ermöglichen, wenn sie ein Arbeitsverhältnis über mindestens zwei Jahre aufnehmen. Dabei wird das Gehalt, welches der Arbeitgeber zahlt, im ersten Jahr mit 75 Prozent, im zweiten Jahr mit 50 Prozent bezuschusst, um diesen Arbeitnehmern erneut den Wiedereinstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Mit diesen Instrumenten können viele Langzeitarbeitslose wieder eine neue Chance auf langfristige, gute Beschäftigung erhalten. Ich bin froh, dass uns Sozialdemokraten dieses wichtige Gesetz in der Koalition gelungen ist.“

 

Homepage Bettina Hagedorn

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