Sehr geehrter Herr Landrat Sager,
dem OHA vom 28. 7. 2014 war unter die Überschrift - Streit um Buskosten vor der Einigung - zu entnehmen, dass über die Höhe der seit 2010 strittigen Aufteilung der Schülerbeförderungskosten zwischen dem Kreis und den Schulträgern „eine Einigung näher rückt“ .
Nach unserer Meinung entsprechen die in Aussicht genommen Regelungen, soweit sie dem Presseartikel zu entnehmen waren, auch weiterhin nicht der in § 114 SchulG. rechtsverpflichtend geregelten Kostenaufteilung. Deswegen, aus haushaltsrechtlichen Gründen und insbesondere auch als Konsolidierungskreis bestehen aus unserer Sicht weiterhin keine Möglichkeiten, mit den Schulträgern Verfahren zu verabreden, die dem Kreishaushalt insoweit Einnahmen vorenthalten.