Landesverfassungsgericht gibt der Stadt Fehmarn Recht! Landesregierung hat „Hausaufgaben“ nicht gemacht!

Veröffentlicht am 14.09.2020 in Pressemitteilungen

14.09.2020

(Foto: Büro Hagedorn)

Am 14. September 2020 hat das Landesverfassungsgericht Schleswig-Holsteins sein Urteil zur kommunalen Verfassungsbeschwerde der Stadt Fehmarn verkündet. Diese hatte gegen die am 1. März 2019 in Kraft getretene Regelung zur Übertragung des Brandschutzes und den damit verbundenen Kosten im deutschen Teil des geplanten Fehmarnbelttunnels geklagt. Bettina Hagedorn, Bundestagsabgeordnete für Ostholstein, und Sandra Redmann, Landtagsabgeordnete für Ostholstein, freuen sich mit der Stadt Fehmarn über deren gerichtlich erstrittenen Erfolg. 

Hagedorn: „Glückwunsch! Das heutige Urteil des Landesverfassungsgerichtes ist ein riesiger Erfolg für die Stadt Fehmarn und eine schallende Ohrfeige für die Landesregierung in Kiel. Das Verfassungsgericht beurteilt das Vorgehen der Landesregierung als Eingriff in ‚das der Stadt Fehmarn zustehende Recht auf kommunale Selbstverwaltung‘ (Artikel 54 Absatz 1) und fordert das Konnexitätsprinzip (Artikel 57, Abs.2 der Landesverfassung) ein: 

(Zitat): ‚Die Stadt muss durch die neu zugewiesenen Aufgaben im Bereich des abwehrenden Brandschutzes erhebliche finanzielle Mittel aufwenden, etwa für die erforderliche Verstärkung der Freiwilligen Feuerwehr durch eine hauptamtliche Wachabteilung mit Berufsfeuerwehrleuten. Hierzu hätte das Land allerdings die finanzielle Mehrbelastung berücksichtigen und auf gesetzlicher Grundlage einen vollständigen Kostenausgleich vorsehen müssen.‘ Damit ist klar: die Landesregierung darf nicht weiter ‚pokern‘ und versuchen, Fehmarn mit einer vertraglichen Billig-Lösung ‚abzuspeisen‘, sondern muss per Gesetz die 100-prozentige Übernahme aller Kosten auch für die vermutlich notwendige Bereitstellung von Berufsfeuerwehrleuten finanzieren. Es ist gut, dass das Urteil vom 14.09.2020 (Aktenzeichen LVerfG 3/19) unanfechtbar ist – damit haben Feuerwehr, Stadtvertretung und Bürgermeister auf Fehmarn endlich Klarheit. Die Landesregierung muss sich allerdings fragen, wie viel ‚Porzellan‘ sie noch in Ostholstein zerschlagen und wie viele Vertrauen sie noch in der Region verspielen will?“ 

Sandra Redmann ergänzt: „Dass eine Kommune für ihr Recht auf die uneingeschränkte kommunale Selbstverwaltung gegen die eigene Landesregierung erst vor das Landesverfassungsgericht ziehen muss, ist beschämend. Hätte die Landesregierung es erst gemeint, mit der Stadt Fehmarn eine gemeinsame Lösung zu finden, wäre der Weg vor das Gericht nicht notwendig gewesen.“
 

 

Homepage Bettina Hagedorn

Einloggen als Admin

Einloggen als Admin