Zur heutigen Debatte im Schleswig-Holsteinischen Landtag zur festen Fehmarnbeltquerung und Schienenhinterlandanbindung erklärt der SPD Landtagsabgeordnete und finanz- und fischereipolitische Sprecher der SPD Landtagsfraktion und Kreisvorsitzender der SPD Ostholstein:
Die heutige Debatte zur festen Fehmarnbeltquerung und Schienenhinterlandanbindung im Schleswig-Holsteinischen Landtag hat eklatante Kenntnislücken der CDU offenbart.
Der parlamentarische Geschäftsführer und verkehrspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Hans-Jörn Arp, behauptete heute (23.01.2015) im Landtag, dass
- die feste Fehmarnbeltquerung in erster Linie ein Straßenbauprojekt ist.
Das ist falsch!
Es handelt sich um ein TEN-V-Projekt auf EU-Ebene. Das Projekt Nr. 20 heißt „Eisenbahnachse Fehmarnbelt“ und ist somit ausschließlich ein Schienenprojekt. - die dänische Regierung noch in diesem Jahr das erste Absenktunnelteil in den Belt verankern wird.
Das ist falsch!
Bevor das Planfeststellungsverfahren auf deutscher Seite zum Fehmarnbelttunnel nicht abgeschlossen ist, besteht kein Baurecht für das Gesamtprojekt. Der beklagbare Planfeststellungsbeschluss wird frühestens Ende 2015, eher Anfang/Mitte 2016 gefasst. - das Land Schleswig-Holstein für die Planfeststellung der Schienenhinterlandanbindung zuständig ist.
Das ist falsch!
Für die Planfeststellung der Schienenhinterlandanbindung ist das Bahnaufsichtsamt zuständig. Das Land Schleswig-Holstein hat mit der Durchführung des Raumordnungsverfahrens nicht rechtsverbindliche Vorgaben für die Trassenführung beschrieben.