Starkes Signal an das THW-Ehrenamt – Kabinett modernisiert das THW-Gesetz

Veröffentlicht am 18.12.2019 in Pressemitteilungen

18.12.2019

Bei "THW trifft MdB" mit v.l.n.r. Albrecht Broemme (scheidender THW-Präsident), Burkhard Hamm, Dierk Hansen (THW Schleswig-Holstein)  

Am 18. Dezember 2019 hat das Bundeskabinett in seiner letzten Sitzung vor Weihnachten eine Änderung des Gesetzes über das Technische Hilfswerk (THW-Gesetz) auf den Weg gebracht, welche die Freistellung von ehrenamtlichen Helfern bei Einsätzen während der Arbeitszeit regelt. Kern des Gesetzentwurfes ist es, das THW-Ehrenamt durch Rechtsklarheit und Regelungstransparenz deutlich zu stärken.

Bettina Hagedorn, Bundestagsabgeordnete für Ostholstein und Nord-Stormarn sowie parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen freut sich:

„Katastrophen und Unfälle warten regelmäßig nicht bis nach Feierabend. Ich bin froh, dass wir mit dieser Gesetzesänderung die vorübergehende Freistellung von Helferinnen und Helfern während der Arbeitszeit für unaufschiebbare THW-Dienste auf rechtssichere Füße stellen. Wer sich im Ehrenamt für unsere Gesellschaft engagiert, der darf dadurch keine Nachteile in seinem Job haben. Diese Änderung ist nicht nur eine großartige Nachricht für die rund 80.000 Ehrenamtlichen beim THW sondern auch ein starkes Zeichen für die Nachwuchsarbeit – wir machen das Ehrenamt attraktiv! Damit erfüllen wir – wieder einmal – ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag und stärken das Ehrenamt nachhaltig.“

Ein kurzer Blick in die Historie der Großen Koalition zeigt, dass sich diese Gesetzesänderung in eine Reihe von Verbesserungen zur Stärkung des Ehrenamts – und vor allem des THWs – einreiht. Am 14. November 2019 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in der sogenannten Bereinigungssitzung – der abschließenden Sitzung des Haushaltsausschusses zum Bundeshaushalt 2020 – beschlossen, die Kostengrenze für kleine Baumaßnahmen von 2 Mio. Euro auf 6 Mio. Euro anzuheben, davon profitieren v. a. THW-Unterkünfte, die in Zukunft schneller gebaut werden können.

Hagedorn: „Die Anhebung der Kostengrenze wird insbesondere dem neuen THW-Standort in Eutin zu Gute kommen – denn im Bundeshaushalt 2020 sind für Kauf und Bauvorhaben 2,93 Mio. Euro eingeplant. Mit der Anhebung der Kostengrenze zählt das Vorhaben in Eutin nun zu den ´kleinen Baumaßnahmen´, damit verringert sich der bürokratische Aufwand in der Planungsphase des THW-Neubaus erheblich, es kann nun schnell weiter gehen und die voraussichtliche `schlüsselfertige´ Übergabe des Gebäudes an das THW ist bereits für 2021 vorgesehen. Einen weiteren Grund zum Jubeln haben die Haushälter im Bundestag bereits im Herbst dem THW überbracht – am 26. September 2019 wurde sich auf eine Aufstockung des THW-Etats im Bundeshaushalt auf über 116 Mio. € verständigt. Besonders freut mich, dass die Ortsverbände im kommenden Jahr mit zusätzlich über 6 Mio. Euro unterstützen werden – damit erhält jeder Ortsverband im Durchschnitt 10.000 Euro ´on top´, wobei die konkrete Aufteilung vom Landesverband, der Helferzahl und Fahrzeugausstattung abhängt. Doch damit noch nicht genug: 3 Mio. Euro extra werden für die bundesweite Kampagne zur Nachwuchsförderung bereitgestellt. All diese Maßnahmen zusammen sind ein starkes Signal der Unterstützung des Bundes für die Zukunft des THW, ohne den ein effektiver Katastrophenschutz nicht möglich wäre!“

 

Homepage Bettina Hagedorn

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