Finanzausgleichsgesetz-Klagekosten für den Kreis?

Veröffentlicht am 31.03.2015 in Kreispolitik

Anfrage an Landrat Sager!

Sehr geehrter Herr Sager!

Die Protokollaussagen veranlassen mich zu folgenden Anmerkungen bzw. Fragen.

1. Im Zusammenhang mit den beabsichtigten Klagen wird zusammengefasst dargelegt, dass unter Vorbereitung durch den Landkreistag 3 Kreise eine Klage planen, wenn nach entsprechender Prüfung „eine Beschwerung der Kreise bejaht werden kann.“ Parallel dazu würden 3 Landtagsfraktionen ein Normenkontrollverfahren vorbereiten, wobei dann voraussichtlich beide Verfahren zusammengeführt werden.

Die Kosten für das Klageverfahren würden innerhalb aller Kreise Schleswig – Holsteins  solidarisch  geteilt.

Zu letzterem bitte ich Sie um die Darlegung der dazu in Aussicht genommenen Kostenregelungen, ihrer rechtlichen Grundlagen sowie um Angaben der Zuständigkeits- und Entscheidungskompetenzen der klagenden und „ solidarischen“ Kreise.

Könnte sich Ostholstein grundsätzlich zur Finanzierung kostenrelevanter anderer Kreistagsbeschlüsse ebenfalls mit Aussicht auf Erfolg um eine derartige solidarische Finanzierung bemühen?

2. Im Übrigen erbitte ich eine Ausdeutung des letzten Satzes der Niederschrift zu TOP-2- , der da lautet:

„Auf Nachfrage von Herrn Klinke, welche die Kosten des Kreises thematisiert, verweist Landrat Sager auf die Öffentlichkeit der Sitzung.“

                                                                                   Burkhard Klinke                                                                                                         SPD Fraktionsvorsitzender

 

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