ESM-Anhörung im Haushaltsausschuss

Veröffentlicht am 02.10.2014 in Bundespolitik

Am 6. Oktober findet im Haushaltsausschuss eine öffentliche Anhörung zu zwei Gesetzentwürfen der Bundesregierung statt, die dem ESM in Zukunft ermöglichen werden, Finanzinstitute auch direkt zu rekapitalisieren. Weil sowohl die Ausschussvorsitzende Gesine Lötzsch (Linke) als auch ihr Stellvertreter Bartholomäus Kalb (CSU) zeitlich verhindert sind, werde ich die Anhörung leiten. Einen Livestream sowie weitere Informationen finden Sie hier.

Hintergrund: Beim Bewältigen der Staatsschuldenkrise hat sich gezeigt, dass die Krise der öffentlichen Haushalte einzelner ESM-Mitgliedstaaten eng mit der Krise ihres jeweiligen Finanzsektors verbunden ist. So ist es theoretisch möglich, dass ein ESM-Mitgliedstaat zwar „seinen“ Finanzinstituten helfen kann, dadurch aber die eigene Kreditwürdigkeit gefährdet. Dadurch, dass der ESM Finanzhilfen direkt an Finanzinstitute ausgeben kann, sollen Krisen im Bankensektor eines Mitgliedstaats stärker von einer Krise der öffentlichen Haushalte entkoppelt werden. Das Instrument der direkten Rekapitalisierung wird durch Beschluss des Gouverneursrats auf max. 60 Mrd. Euro beschränkt und ist die letzte mögliche Maßnahme in der sogenannten „Haftungskaskade“, die aus vier Haftungsstufen besteht:

 

  1. Eigentümer und große Gläubiger: müssen mindestens 8 % der Bilanzsumme beisteuern.
  2. Einheitlicher Restrukturierungsfonds (SRF): wird von europ. Banken aufgebaut, Zielsumme ist 1 % der gesicherten Einlagen des europ. Bankensystems (entspricht aktuell etwa 55 Mrd.
  3. Mitgliedstaat: Ist der Mitgliedstaat mit der notwendigen Hilfe überfordert, kann er einen Antrag beim ESM auf rückzahlbare Finanzhilfe stellen („indirekte Bankenrekapitalisierung“)
  4. Direkte Bankenrekapitalisierung: wird in Deutschland von der neuen Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung durchgeführt. Diese wird mittelfristig mit der BaFin zusammengeführt.

 

Die vierte Stufe setzt außerdem voraus, dass das betreffende Institut der EZB-Aufsicht unterliegt.

Die Haftungssumme Deutschlands bleibt weiterhin auf seinen Anteil am ESM-Stammkapital beschränkt und ändert sich durch die Möglichkeit der direkten Kapitalhilfe nicht.

 

Homepage Bettina Hagedorn

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