CDU soll Blockadehandlung in Sachen ARGE aufgeben

Veröffentlicht am 11.03.2009 in Bundespolitik

Der SPD Kreisvorstand OH hat sich auf seiner konstituierenden Sitzung u. a. gleich mit der Blockadehaltung der CDU/CSU Bundestagsfraktion zu dem Thema Nachfolgeregelungen für die ARGEn/Jobcenter beschäftigt und
hat an den SPD Landesparteitag am 21. u. 22. 3. 2009 einen einstimmig gefassten Dringlichkeitsantrag gerichtet.

Die SPD fordert die CDU/CSU Bundestagsfraktion auf, unverzüglich einer Verfassungsänderung zuzustimmen, damit u.a. die erfolgreichen fünf Job- und Leistungscentren in Ostholstein mit ihren ca. 150 Mitarbeiterinnen eine Zukunftsperspektive sehen.

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20.12.2007 ist mit einer Übergangsfrist bis 31.12.2010 eine grundgesetzkonforme Organisationsreform im SGB II nötig.
Bundesarbeitsminister Olaf Scholz hat mit den Ministerpräsidenten ein Konzept vereinbart, dass von allen Ländern unterstützt wird. Es sieht vor, das Grundgesetz mit einem neuen Art. 86a so zu ändern, dass Bund und Länder bzw. die nach Landesrecht zuständigen Gemeinden und Gemeindeverbände bei der Grundsicherung und Arbeitsvermittlung für Arbeitssuchende weiter zusammenwirken können. -Leistungen aus einer Hand-
In Zukunft sollen diese Einrichtungen dann als „Zentren für Arbeit und Grundsicherung -ZAG-“ fortbestehen.
Die als spezielle Verwaltungseinrichtungen bestehenden sog. Optionskommunen können weiter bestehen bleiben.
Nachdem selbst das CDU-Präsidium diese Lösungen befürwortet hat, blockiert nun weiter eine Mehrheit in der Unions-Bundestagfraktion -ohne Alternativen zu benennen- diese Regelungen, so dass im Koalitionsausschuss am 04.03.2009 keine Einigung zu erreichen war.
Eine schnellstmögliche Umsetzung der Neuregelungen ist deswegen dringend geboten, um den entsprechenden Sozialdienstellen in den Ländern und ihren Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern mit Blick auf das Ende der Übergangsfrist endlich eine Perspektive für die zukünftige Arbeit zu geben.
Sollte es nicht zeitgerecht zu einer Einigung kommen, wären die ARGEn und Jobcenter „zurückabzuwickeln“, was für die Arbeitserledigung in diesem sozialpolitisch besonders sensiblen Bereich schlicht verantwortungslos wäre, zumal es sich ja nicht um politisch definierte Leistungsinhalte gegenüber den Bürgern, sondern lediglich um die Verwaltungsorganisation dafür handelt.

 

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