Bundestag verabschiedet die Qualifizierungsoffensive - Arbeitslosenbeitrag sinkt ab 1. Januar um 0,5 Prozent!

Veröffentlicht am 29.11.2018 in Pressemitteilungen

29.11.2018


Mit Margit Haupt-Koopmann, Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit
(Foto: Büro Hagedorn)

Der Deutsche Bundestag beschließt am 30. November in 2./3. Lesung mit dem „Qualifizierungschancengesetz“ von SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil ein zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag. Dazu Bettina Hagedorn, SPD-Bundestagsabgeordnete aus Ostholstein und parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen:

Hagedorn: „Wir öffnen mit diesem Gesetz Beschäftigten künftig grundsätzlich den Zugang zur Weiterbildungsförderung unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Größe des Betriebs, wenn sie angesichts des digitalen Strukturwandels Weiterbildung brauchen, um weiterhin in Arbeit zu bleiben und zusätzliche Chancen auf dauerhafte Beschäftigung zu erhalten. Wir nehmen die Sorgen der Beschäftigten und Arbeitgeber vor den Folgen des Digitalen Strukturwandels ernst und bieten präventiv konkrete Hilfe. Das ist nichts anderes als ein Paradigmenwechsel – die Bundesagentur für Arbeit soll nicht erst tätig werden, wenn jemand arbeitslos ist, sondern die Arbeitslosigkeit durch Weiterbildung vermeiden. Außerdem werden die Hürden für den Zugang zum Arbeitslosengeld insofern erleichtert, dass in Zukunft gilt: Wer innerhalb von 30 Monaten (bisher: 24 Monaten!) mindestens zwölf Monate Versicherungszeiten nachweisen kann, wird künftig einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Insbesondere für die Menschen, die in Saisonarbeit in Landwirtschaft und Tourismus-Betrieben arbeiten, ist das ein wichtiger Schritt nach vorne! Als dritter Punkt wird mit diesem Gesetz die Absenkung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung zum 1. Januar 2019 um 0,5 Prozentpunkte umgesetzt – für Arbeitnehmer wie auch für die Betriebe bedeutet ein Arbeitslosenbeitrag von 2,5 Prozent statt von 3 Prozent eine merkbare Entlastung, die direkt mit der Lohnabrechnung spürbar wird. Für Beschäftigte mit einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro im Monat bedeutet alleine diese Regelung eine Entlastung in Höhe von 90 Euro im Jahr!“

Bei Betrieben von bis zu 10 Beschäftigten werden entsprechende Weiterbildungskosten für die Mitarbeiter zukünftig zu 100 Prozent übernommen – größere Betriebe erhalten 50 Prozent Förderung von der Bundesagentur für Arbeit.

 

Homepage Bettina Hagedorn

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