Anfrage zum Thema Straßenausbaubeiträge

Veröffentlicht am 07.09.2018 in Kommunalpolitik

Am 3. September 2018 stellte die Neustädter SPD-Fraktion nachfolgende Anfrage an den Ersten Stadtrat Fritz Kasten zum Thema Straßenausbaubeiträge:

Sehr geehrter Herr Kasten,

wir übersenden Ihnen nachstehend eine Anfrage der SPD-Fraktion zum Thema Straßenausbaubeiträge mit der Bitte um Beantwortung.

Anfrage zum Thema Straßenausbaubeiträge

Der Landtag hat in seiner Sitzung am 14.12.2017 beschlossen, dass eine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen im Sinne der §§ 8 und 8a des Kommunalabgabengesetzes nicht besteht. Durch die Aufhebung der Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen hat die Regierungskoalition bei den BürgerInnen Erwartungen geweckt.

In einigen Kommunen wurde die Beitragserhebung abgeschafft (z.B. Neumünster, Eckernförde, Ellerau, Schenefeld, Stockelsdorf) und in vielen Städten und Gemeinden wird das Thema diskutiert.

Neustadts finanzielle Situation ist nicht als dauerhaft günstig zu beschreiben. Es ist also nicht auszuschließen, sollte Neustadt auf eine Erhebung verzichten oder die Ausbaubeiträge senken, dass der Ausbau durch Kredite finanziert werden muss. Der Landesrechnungshof hat in einer Stellungnahme vom 14.11.2017 zum Gesetzentwurf auf die Verpflichtung der Kommunen hingewiesen, ihr „Vermögen und ihre Erträge so zu verwalten, dass der Haushalt ausgeglichen und erforderlichenfalls konsolidiert wird.“

Der Landesrechnungshof führt weiter aus: „Der Verzicht auf Straßenbaubeiträge steht somit unter dem Finanzierungsvorbehalt. Lässt sich der kommunale Straßenbau auf Dauer nicht anderweitig finanzieren, darf eine Kommune auf das Erheben von Straßenbaubeiträgen nicht vollständig verzichten. Die Kommunen bleiben auch nach der Gesetzesänderung verpflichtet, ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass ein stetiges Erfüllen der Aufgaben gesichert ist.“

Zum Thema Finanzierung schreibt der Landesrechnungshof: „Wenn der Landesgesetzgeber mit dieser „Kann-Regelung“ die Bürgerinnen und Bürger entlasten will, ohne gleichzeitig die Kommunen zu belasten, muss er sich auch mit der Frage befassen, ob zukünftig das Land selbst in die Finanzierung eintritt.“
Die Neustädter SPD wird einer Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zustimmen, wenn die Landesregierung zuvor die finanziellen Einnahmeausfälle Neustadts dauerhaft übernimmt.

Wir stellen daher die folgenden Fragen, um mit gesichertem Zahlenmaterial argumentieren zu können:

  1. Wie hoch waren die Gesamtkosten für Ausbaumaßnahmen in den letzten acht Haushaltsjahren und welche Straßen wurden ausgebaut?
  2. In welcher Höhe sind Ausbaubeiträge für diese Maßnahmen in den vergangenen acht Haushaltsjahren erhoben worden und für welche Straßen steht die Abrechnung noch aus?
  3. In welcher Höhe müsste z.B. die Grundsteuer erhöht werden, um einen Verzicht aus Ausbaubeiträge zu kompensieren?
  4. Der Innenminister hat am 22.9.2017 im Landtag ausgeführt, dass „spätestens, wenn der Verwaltungsaufwand für die Erhebung der Beiträge nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zu den Erträgen steht“, dieses Finanzierungsinstrument „seinen Sinn und Zweck“ verliert. Frage: Wie hoch ist der Verwaltungsaufwand in Neustadt zu beziffern?
  5. In welcher Höhe müssten jährlich Landesmittel fließen, um bei Verzicht auf Ausbaubeiträge den Ausbau und die Sanierung der Neustädter Straßen im bisherigen Umfang sicherzustellen?
 

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