Kooperationsverträge der Beruflichen Schulen des Kreises Ostholstein

Veröffentlicht am 14.09.2015 in Kreispolitik

Sehr geehrter Herr Schäfer, sehr geehrter Herr Landrat,

die SPD-Fraktion beantragt zum Ausschuss Schule, Bildung, Kultur und Sport am 10. September die Aufnahme des Tagesordnungspunktes:

Kooperationsverträge der Beruflichen Schulen des Kreises Ostholstein

Hier: Evaluation der unterschiedlichen Kooperationsmodelle  der Beruflichen Schulen des Kreises Ostholstein ab dem Schuljahr 2015/16 unter Berücksichtigung der Anmeldezahlen / Ablehnungen im Vergleich zum Schuljahr 2014/15 für das Berufliche Gymnasium

Eine am Standort Eutin erfolgte Ablehnung im vergangenen Schuljahr von 60% der Aufnahmeanträge am Standort Eutin ist nicht länger hinnehmbar. Kostengründe für nötige Baumaßnahmen dürfen nicht ins Felde geführt werden.

Es gilt zu prüfen, in wie fern der Kreis als Schulträger dem durch gezielte Maßnahmen entgegensteuern kann, um ein bedarfsgerechtes Bildungsangebot sicherzustellen.

Die SPD-Fraktion beantragt, in einer Vorlage die faktische, rechtliche und schulpolitische Situation der Kooperationen darzustellen und dabei auch auf folgende Sachverhalte und Fragen einzugehen.

  • Wie hoch ist die derzeitige Aufnahmekapazität des Beruflichen Gymnasiums in Eutin bei Ausschöpfung der Organisationsreserven aller Standorte der Beruflichen Schule?
  • Wie viel Aufnahmeanträge wurden in den vergangenen 3 Jahren jeweils genehmigt oder abgelehnt?
  • In welchem Umfang hat es Einwände gegen Ablehnungen gegeben?
  • Wie wurde mit denen umgegangen? Sind dabei Gerichte bemüht worden?
  • Ist es dem Kreis bekannt, welche weitere/andere Schullaufbahnen die abgelehnten Schülerinnen und Schüler dann eingeschlagen haben?
  • Wie viel Zahlungen von Schulkostenbeiträgen sind dem Schulträger „ Kreis Ostholstein „ jeweils wegen der Abweisungen verloren gegangen bzw. mussten deswegen aufgewendet werden?
  • Ist zwischen der Entwicklung der Absagen und der saldierten Schulkostenbeiträge eine Relation zu beobachten?
  • Wie hoch war jeweils der sich daraus ergebende Positiv- oder Negativsaldo für den Schulhaushalt?
  • Welche Maßnahmen wurden in der Vergangenheit ergriffen, um den „Numerus Clausus „ des Beruflichen Gymnasiums in Eutin und in Oldenburg abzubauen? Falls keine, warum nicht?
  • Liegen der Verwaltung Informationen darüber vor, in welcher Form etwaige Zugangshemmnisse abgebaut wurden oder nicht? Falls bekannt: Wie wirksam waren diese? Falls nicht: Welche Ursachen gibt es dafür?
  • Wie beurteilt der zuständige Fachdienst die Bemühungen seines anderen Beruflichen Gymnasiums, dem es gelungen ist, auch zukünftig allen Aufnahmeanträgen auf der Vertragsbasis nach § 43 (6)SchulG  entsprechen zu können?
  • Lässt sich anhand der vorliegenden Fakten ein öffentliches Bedürfnis feststellen, anhand dessen der Kreis Ostholstein als Schulträger zur Erhöhung der Kapazitäten beizutragen hätte?

Begründung:

Am 26.2.2015 im Ausschuss Schule, Bildung, Kultur und Sport  sowie abschließend  am 24.3.2015 im Kreistag ist über Kooperationsvereinbarungen gem. § 43 Abs. 6 SchulG des Beruflichen Gymnasiums in Oldenburg mit mehreren Gemeinschaftsschulen im Nordkreis beraten und positiv entschiedenen worden.

Die in diesem Zusammenhang in Bezug auf die Situation des Beruflichen Gymnasiums in Eutin von der Verwaltung und der Beruflichen Schule gegebenen Informationen und Erläuterungen geben der SPD-Fraktion jedoch Anlass zu folgenden Feststellungen.

1. Eine Abweisung von ca. 60% ist zukünftig nicht hinnehmbar.

2. Kostengründe für Baumaßnahmen dürfen nicht ins Felde geführt werden.

Zu 1) Der Tischvorlage zum SBKS am 26.02.2015 ist zu entnehmen, dass in der Vergangenheit die BS Eutin ca. 60 % der Aufnahmeanträge zurückweisen musste. Diese Angabe hat die Schulleitung Eutin für das dortige Berufliche Gymnasium im Protokoll des Fachausschusses vom 26.02.2015 für das laufende Schuljahr 2014/15 mit insgesamt nur 175 Aufnahmen bei 276 Ablehnungen konkretisiert. Für 276 Schülerinnen und Schüler gab es andere Perspektiven ( z.B. Berufsfachschule III, duale Ausbildungsgänge, andere Berufliche Gymnasien)

Zu 2) Es besteht seitens des Schulträgers eine schulpolitische Verpflichtung für ausreichende Räume zu sorgen.

Burkhard Klinke                                                      Annette Schlichter-Schenck

SPD Fraktionsvorsitzender                                     Teilpolitische Sprecherin

 

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