28.09.2011: Hagedorn: Scheitern des schwarz-gelben CCS-Gesetzes bietet Schleswig-Holstein Chance auf wasserdichte Lösung

Veröffentlicht am 28.09.2011 in Pressemitteilungen

Zum Angriff von Johannes Callsen auf die SPD beim Scheitern des CCS-Gesetzes im Bundesrat am 23.9.2011 erklärt Bettina Hagedorn, MdB und stellv. Landesvorsitzende der SPD:
Wider besseren Wissens behauptet CDU-Chef Callsen als neuer Fraktionschef der CDU im Landtag, „die SPD und die Kohle-Lobby wollen CCS auch in Schleswig-Holstein durchsetzen“. Hagedorn: „Dieses ist nachweislich glatt gelogen und lässt vom Stil her Übles für den Landtagswahlkampf im Norden befürchten. Meinungskonflikte offen auszutragen ist gut – aber dass Herr Callsen zum 2. Mal innerhalb von wenigen Tagen (Bezug: Entscheidung des Petitionsausschusses zur FBQ in Berlin am 21.9.) die Wahrheit bewusst verdreht und zur Schlammschlacht startet, kann nicht einmal mit seinem Wunsch nach Profilierung entschuldigt werden.“

Fakt sei – so Hagedorn – dass die nach seiner Lesart angeblich „wirksame Länderklausel“ schon am 6. Juni in der Sachverständigenanhörung zum CCS-Gesetzentwurf in den Augen der Experten - auch von denjenigen, die die Koalition selbst eingeladen hatte - als „Fake“ und in der gewählten Formulierung als wirkungslos beurteilt wurde.
Hagedorn: „Die SPD-Landesgruppe Schleswig-Holstein hat sich immer für eine Länderklausel samt Vetorecht eingesetzt, die diesen Namen auch wirklich verdient - die bisherige von CDU/CSU und FDP entworfene „Länderklausel“ war aber schlicht nichts wert, denn sie diente nur der Gesichtswahrung der CDU in Schleswig-Holstein, in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen im dortigen Landtags- bzw. Kreiswahltagskampf mit der Folge absoluter Rechtsunsicherheit – was für die betroffenen Menschen vor Ort eben gerade KEIN Erfolg war. Genau deshalb hatten die SPD-Bundestagsabgeordneten geschlossen schon das CCS-Gesetz im Bundestag abgelehnt – im Übrigen gemeinsam mit Grünen und Linken.“
Die Anhörung hatte zusätzlich ergeben, dass ein verantwortbares CCS-Gesetz einhergehen muss mit einem gesetzlichen Rahmen für eine „Raumordnung unter der Erde“, weil sonst die Gefahr besteht, dass sich die Großkonzerne alle Optionen auf CCS-Speicherkapazitäten sichern und damit konkurrierende Nutzungen für die Energiewende – wie die Geothermie und für aus regenerativen Ressourcen gewonnene Speicherkapazitäten – mutwillig blockieren. Außerdem bestätigte die Anhörung, dass die CCS-Forschung keinesfalls das Ziel verfolgen dürfe, Kohlekraftwerke „ökologisch salonfähig“ zu machen, sondern dass man vorrangig zukünftigen Generationen nicht die Chance auf negative CO2-Bilanzen verbauen dürfe.
Hagedorn: „Ein schlechtes CCS-Gesetz mit nur 30jähriger Haftungsdauer für etwaige Betreiber ist vom Tisch und damit der weitere Versuch eines Klientelgesetzes für die großen Energieversorger – das ist ausdrücklich gut für die Menschen auch in Schleswig-Holstein!“

 

Homepage Bettina Hagedorn

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