SPD-Bundesfamilienministerin Schwesig setzt Unterhaltsvorschuss ab dem 13. Lebensjahr für Alleinerziehende durch

Veröffentlicht am 24.01.2017 in Pressemitteilungen

24.01.2017


(Foto: studio kohlmeier berlin)
 
Bund, Länder und Kommunen haben nach schwierigen Verhandlungen der SPD-Forderung im Rahmen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zugestimmt, dass der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende ab 1. Juli 2017 bis zum 18. Geburtstag statt – wie bisher – nur bis zum 12. Lebensjahr gezahlt wird, wenn ein Elternteil nicht zahlt. Weitere wichtige Verbesserung: während bisher nach maximal sechs Jahren Schluss war mit der staatlichen Förderung, entfällt diese Begrenzung jetzt ersatzlos. Bettina Hagedorn, SPD-Bundestagsabgeordnete aus Ostholstein, freut sich für die Alleinerziehenden und ihre Kinder:

„Maßgeblich unserer durchsetzungsstarken SPD-Familienministerin Manuela Schwesig ist es zu verdanken, dass diese überfällige Zusage für die Alleinerziehenden – meist Frauen – in ganz Deutschland jetzt gegeben werden kann! Ich bin sehr froh und erleichtert, dass diese deutlichen Verbesserungen beim Unterhaltsvorschuss jetzt die Alleinerziehenden mit Kindern gerade in der Pubertät – ein Alter, wo Kinder erst anfangen richtig teuer zu werden – staatlich unterstützen, wenn der zahlungsunfähige oder -unwillige Partner dieses nicht tut. Klar bleibt, dass der Staat sich dieses Geld per Zwangsvollstreckung vom zahlungspflichtigen Elternteil ‚zurückholen‘ kann – aber endlich ist auch klar, dass dieses nicht länger auf dem Rücken der Alleinerziehenden und ihrer Kinder geschieht. Von dem Gesetz werden ca. 260.000 Kinder bundesweit profitieren. Die 350 Mio. Euro dafür sind gut angelegtes Geld, denn gerade Alleinerziehende brauchen unsere Unterstützung, da die jungen Mütter oft nur in Teilzeit arbeiten können und damit jeden Cent ‚umdrehen‘ müssen. Mit dem Beschluss greifen wir den Alleinerziehenden finanziell unter die Arme, aber vor allem unterstützen wir damit die Kinder!“

Je nach Alter liegen die Unterhaltssätze zwischen 152 und 268 Euro monatlich. Die Reform selbst kostet 350 Mio. Euro. Finanziert wird der Zuschuss künftig insgesamt zu 40 Prozent vom Bund und zu 60 Prozent von den Ländern. Bisher war das Verhältnis ein Drittel zu zwei Drittel. Alleinerziehende, die komplett von Sozialhilfe leben, haben weiterhin nur mit sehr kleinen Kindern Anspruch. Für so genannten „Aufstocker“ ist neu, dass sie ab einem Bruttoeinkommen von monatlich 600 Euro den Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr der Kinder beantragen können – damit soll ein Anreiz geschaffen werden, die eigene Situation durch z.B. Teilzeitarbeit zu verbessern und der Abhängigkeit von Sozialleistungen zu entkommen.

Hagedorn: „Ich bin froh, dass mit dieser Einigung auch ein Weg gefunden wurde, um die vorgetragenen Bedenken bei Ländern und Kommunen im Hinblick auf den Bürokratieaufwand zu überwinden.“

 

Homepage Bettina Hagedorn

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