19.05.2016
v.l.n.r.: Heinz-Jürgen Fendt, Lars Winter, MdL, der Ortsvereinsvorsitzende Andreas Herkommer, DB-Projektleiter Bernd Homfeldt und Fehmarns Bürgermeister Jürgen Weber
19.05.2016
Kurz nachdem der Bundesrechnungshof einen sehr kritischen Bericht zur Sundquerung an den Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages gerichtet hat, kam die Diskussion auf Fehmarn genau zum richtigen Zeitpunkt. Denn der Rechnungshof attestiert der Deutschen Bahn in seinem aktuellen Bericht, seit 2000 die Instandhaltung unseres Wahrzeichens vernachlässigt zu haben, schon 2012 soll der Instandhaltungsbedarf sich auf mehr als 21 Mio. Euro aufgetürmt haben und dennoch soll nicht vor 2017 mit Sanierungen für 8 Mio. Euro begonnen werden. Wir alle wissen, dass bereits seit Sommer letzten Jahres die Sundbrücke für Lkw nur noch mit einer Geschwindigkeit von max. 50 km/h zu befahren ist. Der Bundesrechnungshof findet für seine Befürchtungen für die einzige Verbindung zwischen Festland und Insel klare Worte (wörtlich): „Wenn die Bahn erst im Jahr 2017 mit dem Korrosionsschutz beginnt, kann es zu spät sein. Wird der Instandhaltungsstau nicht kurzfristig beseitigt, ist nicht auszuschließen, dass die Brücke wegen Baumängeln gesperrt werden muss.“ Dieses Statement ist umso besorgniserregender, weil sich das Eröffnungsdatum des Belttunnels inzwischen um mindestens 7-8 Jahre (2028/2029) verschoben haben. Folglich muss unsere Sundbrücke schlicht 7-8 Jahre länger halten.
Thema war in Bannesdorf natürlich auch, ob die bestehende Sundquerung im Zuge der Realisierung der Beltquerung abgerissen werden muss: Bereits 2012 hatte eine Tragfähigkeitsstudie der Deutschen Bahn im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums ergeben, dass die bestehende Sundbrücke für die prognostizierten 78 Güterzüge täglich nach Fertigstellung des Belttunnels (damals noch für 2021 geplant!) nicht geeignet sei und deshalb eine im September 2014 öffentlich vorgestellte Variantenuntersuchung für Ersatz oder Ertüchtigung der Brücke vorgestellt. Eine einzige der fünf vorgestellten Alternativlösungen (Variante A) beinhaltet den Erhalt unseres „Kleiderbügels“ allein für den Straßenverkehr, während vor allem der Schienenverkehr auf eine neue Brücke – bzw. von mir alternativ angeregt durch einen Absenk- oder Bohrtunnel – fließen soll. Vier weitere Varianten beinhalten Neubaukonstruktionen für 2 Gleise und 4 Fahrbahnspuren als Brücke oder Tunnel, was automatisch den Abriss des „Kleiderbügels“ beinhaltet. Allein diese vier Varianten sollen seit November 2015 noch weiter geplant werden. Genau diese Entscheidung prangert der Bundesrechnungshof als „systematisch unsolide“ und quasi willkürlich an und schreibt in seinem aktuellen Bericht: „Das BMVI und die Bahn haben sich offenbar schon 2015 entschieden, die Fehmarnsund-Brücke nicht mehr zu ertüchtigen und stattdessen neue Bauwerke zu errichten.“ Diese Entscheidung dürfte nach Einschätzung der Prüfer jedoch noch nicht feststehen, denn keine der von Verkehrsministerium und Bahn vorgelegten Untersuchungen rechtfertigt, dass bereits jetzt Varianten von weiteren Planungen ausgeschlossen werden!
Im Juni wird der Rechnungsprüfungsausschuss unter meinem Vorsitz den Bericht des Bundesrechnungshofs beraten und sich dabei detailliert mit der Kritik des Hofs auseinandersetzen.
Homepage Bettina Hagedorn
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