Reaktion auf den Tagesspiegel-Kommentar "Je länger die SPD mitregiert, umso unklarer wird, wofür sie steht" vom 19. Juli

Veröffentlicht am 20.07.2018 in Aktuelles

20.07.2018


(Foto: Deutscher Bundestag / Julia Nowak)

Am 19. Juli hat der Tagesspiegel in dem Kommentar "Je länger die SPD mitregiert, umso unklarer wird, wofür sie steht" die These aufgegriffen, dass Deutschland ein Steuerparadies ist. Vertreten wird diese These unter anderem von der britischen Nichtregierungsorganisation "Tax Justice Network", welche das Projekt des "Schattenfinanzindexes" ins Leben gerufen hat. Dieser soll aufzeigen, welche Schlupflöcher es in einzelnen Staaten gibt und wie gegen sie vorgegangen wird. Das Vorstandsmitglied der NGO Markus Meinzer schrieb mir dazu am 29. Juni einen Brief, aus dem ich untenstehend gerne zitieren möchte.

Ich kann versichern, dass wir uns im Bundesfinanzministerium dafür einsetzen und unermüdlich daran arbeiten, dass internationale Standards erarbeitet und etabliert werden, um gegen Gewinnverlagerungen von multinational tätigen Unternehmen vorzugehen. Unternehmen sollen dort ihre Steuern entrichten, wo sie ihre wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Um dies sicherzustellen, ist eine weltweit höhere Konzerntransparenz notwendig.

Weiter heißt es in meiner Antwort an Herrn Meinzer: "So haben im Rahmen des OECD/G20-BEPS (Base Erosion and Profit Shifting)-Projektes die beteiligten Staaten vereinbart, bestimmte steuerlich relevante Informationen multinational tätiger Unternehmen durch das sog. Country-by-Country-Reporting (CbCR) zwischen den Steuerverwaltungen auszutauschen. Hierfür wurden konkrete Empfehlungen erarbeitet (BEPS-Aktionspunkt 13) und von der OECD das sog. „Multilateral Competent Authority Agreement on the Exchange of Country-by-Country Reports“ („CbC MCAA“) entwickelt, das Deutschland am 27. Januar 2016 unterzeichnet hat.

Innerhalb der EU ist das CbCR durch die Änderung der EU-Amtshilferichtlinie 2011/16/EU (Richtlinie (EU) 2016/881) verbindlich umgesetzt worden. Die innerstaatliche Umsetzung der vorgenannten BEPS-Empfehlungen, der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie sowie der Verpflichtungen aus dem CbC MCAA erfolgte im Wesentlichen mit der neuen Vorschrift § 138a Abgabenordnung („Länderbezogener Bericht multinationaler Unternehmensgruppen“).

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) spricht sich aber weiterhin gegen die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Änderung der Richtlinie 2013/34/EU bezüglich der öffentlichen länderbezogenen Berichterstattung aus.

Die Vertraulichkeit des CbCR ist grundlegender Bestandteil des internationalen Konsenses, der auch völkerrechtlich abgesichert ist. Sollten Unternehmen in der EU darüber hinaus verpflichtet werden, Informationen, wie sie Bestandteil des CbCR sind, öffentlich zugänglich zu machen, würden die Ergebnisse des OECD-Projektes nachhaltig in Frage gestellt.

Dies insbesondere weil zum einen Drittstaaten keinen Anreiz mehr hätten, am Austausch der CbCR teilzunehmen. Die Daten von europäischen Unternehmen würden diese frei zugänglich erhalten, ohne die CbCR von eigenen Unternehmen herzugeben. Zum anderen haben die Staaten einander Vertraulichkeit im Austausch dieser CbCR zugesichert – eine wesentliche Bedingung für die Teilnahme zahlreicher Staaten. Würden nunmehr die EU-Mitgliedsstaaten Unternehmen verpflichten, die in den CbCR enthaltenen Daten zu offenbaren, wäre diese Vertraulichkeit mittelbar verletzt. Damit würden der internationale Konsens und die Vertrauenswürdigkeit von EU-Mitgliedsstaaten infrage gestellt.

Ein Ziel des vom BMF unterstützen BEPS-Projektes ist es, die Steuerverwaltungen aufgrund einer höheren Transparenz besser in die Lage zu versetzen, ihrer Verpflichtung nachzukommen, steuerlich relevante Sachverhalte aufzuklären, insbesondere gegen Gewinnverlagerungen und -kürzungen vorgehen zu können, und damit eine ordnungsgemäße Besteuerung sicherzustellen. Dem dient der Austausch der CbCR auf der Grundlage der Vertraulichkeit, ohne die ein funktionierender Informationsaustausch für Besteuerungszwecke nicht denkbar ist."

Wenn Sie weitergehende Fragen zu dem Thema haben, können Sie gerne mein Büro kontaktieren.

 

Homepage Bettina Hagedorn

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