Kleinstunternehmen und Soloselbständige aus Schleswig-Holstein profitierten mit 388 Mio. Euro vom Soforthilfeprogramm!

Veröffentlicht am 18.06.2020 in Aktuelles

18.06.2020


(Foto: BMF)

Zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie bewilligte der Bundestag bereits am 25. März mit dem 1. Nachtragshaushalt Soforthilfen in Höhe von 50 Mrd. Euro für kleine Unternehmen und Solo-Selbstständige zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen. Dem Haushaltsausschuss berichtet die Bundesregierung monatlich über den Abfluss – nicht nur dieser –Mittel in den Bundesländern: Der 1. Bericht der Bundesregierung zu den von Anfang April bis zum 31. Mai 2020 bewilligten Mitteln an bundesweit mehr als 2 Mio. kleine Unternehmen und Solo-Selbständige wurde gestern im Haushaltsausschuss vorgelegt. Bettina Hagedorn, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen, erklärt das Zwischen-Ergebnis:

„Von den 500 Mio. Euro Bundesmitteln, die Schleswig-Holstein vom Bund zugewiesen bekommen hat, wurden bis Ende Mai Anträge in Höhe von 388 Mio. Euro bewilligt und ausgezahlt. So konnte vielen kleinen Unternehmen und Solo-Selbstständigen im Norden schnell und zielgenau in existenzieller Not bedingt durch mehrwöchige Geschäftsschließungen oder mindestens eine einbrechende Auftragslage in der Corona-Pandemie mit Unterstützung aus Berlin unbürokratisch geholfen werden. Während einerseits der ‚Lock-Down‘ die weitere Ausbreitung des Corona-Virus stoppen und die bestmögliche Versorgung der Erkrankten sicherstellen sollte, war andererseits klar, dass die wirtschaftlichen Folgen für Selbstständige und Beschäftigte ohne massive staatliche Unterstützung nicht zu ‚wuppen‘ sein würden. Deswegen hat der Bundestag am 25. März eine ganze Reihe von Gesetzen und Hilfspaketen binnen eines einzigen Tages beschlossen – darunter auch eben dieses ‚Soforthilfeprogramm‘ für Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten und Solo-Selbstständige, das als nicht rückzahlbarer Zuschuss für laufende Betriebskosten über die Länder zur Verfügung gestellt wurde. Viele Selbstständige standen mit dem Corona-Lock-Down im März urplötzlich vor einem ‚Scherbenhaufen‘, weil Einnahmen wegbrachen und dennoch laufende Verträge von Miet-, Pacht- und Nebenkosten bei oft fehlenden Rücklagen und ohne Zugang zu Krediten sich schnell summierten und Insolvenznöte heraufbeschworen. In dieser Situation boten die Hilfspakete von Bund und Ländern Hoffnung und Perspektive. Ich bin froh, dass die jetzt vorgelegten Zahlen zeigen, wie schnell die Bundesförderung bei vielen Menschen angekommen ist.“

Insgesamt wurden bis Ende Mai bundesweit Anträge in Höhe von 13,4 Mrd. Euro bewilligt. Anträge konnten bis zum 31. Mai 2020 (letzte Antragsfrist) – auch rückwirkend – gestellt werden; insofern können die Summen insgesamt noch steigen. Bei dieser Summe handelt es sich nur um den Bundesbeitrag für die Unterstützung für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige, darüber hinaus hat der Bund mit vielen anderen Leistungen die Beschäftigten und Unternehmen auch in Schleswig-Holstein unterstützt – beispielsweise mit der Ausweitung des Kurzarbeitergelds.

Mit dem Beschluss des 2. Nachtragshaushaltes im Rahmen des Konjunkturpakets werden bis zum 3. Juli zusätzliche Bundesmittel beschlossen, um Folgeprogramme für die Branchen – wie z.B. im Tourismus – bereitzustellen, die – aufgrund der Corona-Auflagen – immer noch nicht wieder profitabel wirtschaften können.

 

Homepage Bettina Hagedorn

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