Großer Erfolg in der Region – Baukindergeld ermöglicht Familien Traum von den eigenen vier Wänden

Veröffentlicht am 27.02.2019 in Pressemitteilungen

27.02.2019


(Foto: Deutscher Bundestag)

Bund vergibt Förderaufträge in Höhe von 7,7 Millionen Euro für Ostholstein und Stormarn!

Das als priorisierte Maßnahme des Koalitionsvertrages zwischen SPD und CDU/CSU im Sommer 2018 verabschiedete Baukindergeld erweist sich als großer Erfolg für die ländlich geprägten Regionen Schleswig-Holsteins. Hierzu erklärt Bettina Hagedorn, Bundestagsabgeordnete für Ostholstein und Nordstormarn:

„Das bereits im Haushalt 2018 beschlossene Baukindergeld läuft seit September 2018 ´wie geschnitten Brot´: Deutlich über 2 Mrd. Euro wird der Bund dafür bis 2028 ausgeben, bis Ende des Jahres konnte die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bundesweit bereits 56.000 Förderzusagen erteilen. Dieser Beitrag des Bundes für die finanziell unterstützte Eigentumsbildung von Familien ist gerade in den ländlichen Regionen Schleswig-Holsteins ein großer Erfolg, wie die jüngst veröffentlichten Zahlen der KfW-Bank zeigen: Für das Jahr 2018 wurden in Ostholstein 169 Anträge mit einem Volumen von 3,5 Millionen Euro bewilligt, im Kreis Stormarn waren es sogar 205 Förderanträge für 4,2 Millionen Euro. Das zeigt, wie groß der Wunsch von jungen Familien nach den eigenen vier Wänden ist und wie viele mit der Unterstützung des Bundes diesen Schritt erfolgreich gewagt haben.“

Durch das Baukindergeld wird der erstmalige Erwerb von Wohneigentum für Familien mit Kindern (Neubau oder Bestandsimmobilie in Deutschland) gefördert. Pro Kind und Jahr finanziert der Bund 1.200 Euro über einen Zeitraum von 10 Jahren. Berücksichtigt werden Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung jünger als 18 Jahre alt sind. Die berücksichtigungsfähigen Kinder müssen im geschaffenen Wohneigentum wohnen und der Antragsteller oder die Antragstellerin müssen Kindergeld beziehen oder erhalten einen Kinderfreibetrag. Nach dem Einzug in die selbstgenutzte Immobilie muss die Meldebestätigung vorgelegt werden. Voraussetzung ist, dass das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen 90.000 € nicht übersteigt (Familie mit einem Kind). Pro weiterem Kind erhöht sich dieser Betrag um 15.000 €. Anträge bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die das Programm abwickelt, können jedoch erst nach Einzug in selbstgenutzte Immobilie gestellt werden.

 

Homepage Bettina Hagedorn

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