Große Koalition unterstützt Kommunen beim sozialen Wohnungsbau und der Unterbringung von Flüchtlingen

Veröffentlicht am 11.11.2015 in Pressemitteilungen

 

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute eine neue Veräußerungsrichtlinie zur Abgabe von Bundesliegenschaften beschlossen und setzt damit den Beschluss der Großen Koalition vom Flüchtlingsgipfel am 24. September um. Dort war vereinbart worden, dass künftig für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus ALLE in Frage kommenden Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben abgegeben werden können – im April 2015 hatte der Haushaltsausschuss bereits dem Verkauf von Konversionsliegenschaften (ehemalige Bundeswehrgebäude und –grundstücke) mit deutlichen Preisabschlägen an Kommunen und öffentlich-rechtliche Träger bis 2018 zugestimmt.

Bettina Hagedorn, stellvertretende haushaltspolitische und zugleich stellvertretende kommunalpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion: „Mit dem heutigen Beschluss entlasten wir die Kommunen erneut in dreierlei Hinsicht: Der Bund macht den Kommunen das Angebot, für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus bisherige Liegenschaften des Bundes mit einem großen Kaufpreisabschlag zu übernehmen: Für jede neu geschaffene Wohnung gibt es 25.000 Euro Abschlag, maximal bis zu 80% des Kaufpreises. Zweitens erhöhen wir speziell für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden den zusätzlichen Kaufpreisnachlass bei Übernahme von Konversionsliegenschaften der Bundeswehr von bisher 100.000 auf 150.000 Euro (maximal 80% des Kaufpreises). Auch der bisherige, pauschale Abschlag für Konversionsliegenschaften steigt von 250.000 auf 350.000 Euro (max. 50% des Kaufpreises). Insgesamt sind bei Konversionsliegenschaften also bei Nutzung zur Unterbringung von Flüchtlingen bis zu 500.000 Euro Kaufpreisabschlag möglich. Dieses Angebot gilt auch für jene Liegenschaften, die aktuell mietfrei für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden, nachdem die Instandsetzungskosten dafür zuvor auch zu 100 Prozent (rückwirkend zum 1.1.2015) vom Bund erstattet wurden. Wichtig ist Drittens: Die im Kaufvertrag vereinbarte Zweckbestimmung der Gebäudenutzung muss nicht dauerhaft, sondern nur für 10 Jahre gewährleistet sein, ohne den Preisnachlass zurückzahlen zu müssen. Das ermöglicht den Kommunen einerseits eine schnelle Übergangsbelegung und gibt ihnen gleichzeitig die Chance einer wohlüberlegten Bauleitplanung als Grundlage für den Kauf und die künftige, nachhaltige Nutzung andererseits bis hin zu künftigen Teilverkäufen mit Refinanzierungsoptionen. Allerdings können die Kommunen diese Liegenschaften des Bundes nur bis 2018 zu diesen verbilligten Konditionen übernehmen – ich hoffe, dass viele Kommunen dieses ‚Sonderangebot‘ des Bundes ernsthaft in ihren Gremien beraten.“

Der Haushaltsausschuss hatte am 22. April 2015 die erste Richtlinie zur Abgabe von Konversionsliegenschaften beschlossen. Bereits damals hatte Bettina Hagedorn in Schleswig-Holstein über die Möglichkeiten zur verbilligten Übernahme informiert. Allein von der ersten Richtlinie können theoretisch in Schleswig-Holstein bis zu 34 Kommunen mit 48 Konversionsliegenschaften profitieren.

 

Den im Haushaltsausschuss am 11. November 2015 beschlossenen Maßgabebeschluss finden Sie hier.

 

Homepage Bettina Hagedorn

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