Finanzministerium geht in die Offensive: Verschärfte Gesetze gegen Schwarzarbeit und zur Durchsetzung des Mindestlohns!

Veröffentlicht am 20.02.2019 in Pressemitteilungen

20.02.2019


(Foto: Julia Nowak / Deutscher Bundestag)

Hagedorn: „4.360 neue Zoll-Stellen und zusätzliche Kompetenzen sind der Schlüssel!“

Am heutigen Mittwoch, den 20. Februar 2019 verabschiedete das Bundeskabinett in Berlin auf Initiative von SPD-Finanzminister Olaf Scholz den „Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch“. Immer komplexer werdende Missbrauchsformen – zunehmend auch grenzüberschreitend und Bestandteil der organisierten Kriminalität – erfordern dringend eine zusätzliche Bündelung von Befugnissen in der „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ (FKS) und verbesserte rechtliche Rahmenbedingungen für die Prüfungs- und Ermittlungstätigkeiten des Zolls. Bettina Hagedorn, als Bundestagsabgeordnete für Ostholstein auch parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen, ist froh über den Fortschritt, den das Gesetz bringen wird:

„Mit dem Gesetz wird endlich der Weg geebnet, um künftig deutlich effektiver gegen illegale Beschäftigung, den Missbrauch staatlicher Leistungen und Mindestlohnverstöße vorzugehen. Dafür wird vor allem die Zollverwaltung um 4.360 Stellen verstärkt – gut ausgebildete Männer und Frauen, die wir dringend brauchen, um für Recht und Ordnung im Handel und auf dem Arbeitsmarkt zu sorgen. Wie wichtig der Zoll schon bisher war, zeigte sich erst im Februar 2018, als Zollfahnder in Travemünde über 6,6 Millionen geschmuggelte Zigaretten in einem finnischen LKW beschlagnahmen konnten, wodurch ein millionenschwerer Steuerbetrug verhindert wurde. Ein starker Zoll hilft unserer heimischen Wirtschaft, die sich an die Regeln hält. Aber mit diesem Gesetz stärken wir unsere Zollverwaltung durch zusätzliche neue Befugnisse, um in zahlreichen zusätzlichen Fällen erfolgreich tätig werden zu können. Hierzu zählt die Aufdeckung von Scheinarbeit oder vorgetäuschte selbstständige Beschäftigung – um z.B. unberechtigt Sozialleistungen zu erhalten. Wir stärken und unterstützen die Familienkassen bei der Aufdeckung von Kindergeldmissbrauch. Der Zoll soll künftig Schwarzarbeit auch auf Tagelöhnerbörsen oder auf Online-Plattformen aufspüren, Arbeitsausbeutung und dem damit verbundenen Menschenhandel sowie der missbräuchlichen Unterkunftsbereitstellung z.B. in Abrisshäusern für quasi rechtlose Arbeitskräfte auf die Spur kommen und diese Form der Ausbeutung und Kriminalität zur Anklage bringen.“

Im Zuge des Gesetzes, das wegen besonderer Eilbedürftigkeit bereits einen Tag nach seiner Verkündung in Kraft treten soll, werden zusätzlich die Verfahrensrechte der Zollverwaltung gestärkt. Bettina Hagedorn:

„Durch die Einführung einer ‚kleinen Staatsanwaltschaft‘ wird die ´Finanzkontrolle Schwarzarbeit´ (FKS) in die Lage versetzt, einfach gelagerte Strafverfahren in Bezug auf das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt selbständig zu führen. So kann den Betroffenen schnell und bürokratiearm geholfen werden! Außerdem wird die Zusammenarbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit mit den beteiligten Behörden erheblich vereinfacht, um z.B. eine Verbesserung des Datenaustauschs durch gegenseitige automatisierte Abfragemöglichkeiten wie z. B. mit der Polizei, der Bundesagentur für Arbeit und den Landesfinanzbehörden zu gewährleisten. Im Zuge dessen erhält die Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch das Recht, die Telekommunikation von Verdächtigen zu überwachen, die unter dem Verdacht stehen bandenmäßig die Arbeitsentgelte ihrer ´Beschäftigten´ zu veruntreuen.“

 

Homepage Bettina Hagedorn

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