Anfrage mit den Antworten zu den Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen im Kreis OH.

Veröffentlicht am 29.06.2015 in Kreispolitik

Antworten auf die Anfrage gem. § 9 GO von KTA Klinke vom 10.06.2015

zur Beantwortung der Anfrage des Vorsitzenden der SPD-Fraktion im Kreistag, Herrn Burkhard Klinke, vom 10.06.2015 in der Kreistagssitzung am 30.06.2015 stelle ich Ihnen folgende Antworten zur Verfügung.

Frage 1:

Wie hoch sind die mit der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen im Kreis Ostholstein verbundenen Kosten? -bitte aufgeteilt nach Personal- und Sachkosten

Antwort:

Der Kreis Ostholstein hat für Heimkosten bis zum 15.06.2015 insgesamt 2.388.415,47 € aufgewendet. Von den insgesamt 139 Fällen sind 67 in Einrichtungen im Kreis Ostholstein (Kosten: 1.011.315,04 €) und 72  außerhalb von Ostholstein (Kosten: 1.377.100,43 €) untergebracht.

Der durchschnittliche Tagessatz für stationäre Einrichtungen im Kreis Ostholstein beträgt rund 135,00 €, davon im Mittel 70% Personalkosten, 17% Sachkosten und 11% Investitionskosten. Etwa 2% der Kosten werden durch Einnahmen abgedeckt.

Frage 2:

Wie viele Mitarbeiter_innen sind im Kreis OH im Zusammenhang mit der Aufsicht und Durchführung von Heimaufsichten für Kinder/Jugendliche betraut?                              

Antwort:

Der Kreis Ostholstein ist im Bereich des SGB VIII nur für die Heimaufsicht in Kindertagesstätten als untere Landesbehörde zuständig. Hierfür wird ein Mitarbeiter eingesetzt. Die Aufsicht für stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe liegt ausschließlich beim Landesjugendamt. Unbenommen seiner Zuständigkeit beteiligt das Landesjugendamt punktuell das hiesige Jugendamt bei einzelnen Fragestellungen.

Frage 3:

Welche Kosten werden ggf. von anderen Trägern übernommen?

Antwort:

Die von anderen Jugendhilfeträgern im Kreis Ostholstein untergebrachten Heimfälle sind dem Jugendamt nicht alle bekannt. Von anderen Kostenträgern werden bei den 139 Fällen der Kreises Ostholstein 29 Kostenerstattungszahlungen i.H.v. 467.007,74 € geleistet, so dass vom Kreis Ostholstein für 110 Fälle 1.921.407,73 € eigene Mittel aufgewendet wurden. Bei den Kostenerstattungszahlungen handelt es sich im Wesentlichen um Maßnahmekosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.

Frage 4:

Wie viele Einrichtungen haben wir im Kreis?  

Antwort:

Dem Kreis Ostholstein liegen keine originär erhobenen Daten hierzu vor. Die folgende Information wurde beim Landesjugendamt erfragt:

40 betriebserlaubte Einrichtungen. Zudem verweist das Landesjugendamt auf das frei zugängliche Einrichtungsverzeichnis (Anlage).[1]

Frage 5:

Wer sind die Träger?

Antwort:

Dem Kreis Ostholstein liegen in Ermangelung einer heimaufsichtsrechtlichen Zuständigkeit keine originär erhobenen Daten hierzu vor. Die folgende Information wurde beim Landesjugendamt erfragt:

Im Kreis OH sind 19 Träger tätig. Zudem verweist das Landesjugendamt auf das frei zugängliche Einrichtungsverzeichnis (Anlage).

Frage 6:

Welche Altersgruppen werden aufgenommen?

Antwort:

Dem Kreis Ostholstein liegen keine originär erhobenen Daten hierzu vor. Die folgende Information wurde beim Landesjugendamt erfragt:

Zwischen 1 und 18 Jahre. Zudem verweist das Landesjugendamt auf das frei zugängliche Einrichtungsverzeichnis (Anlage).

Frage 7:

Wie viele Kinder/Jugendliche sind zzt. in den Einrichtungen untergebracht?

Antwort:

Dem Kreis Ostholstein liegen in Ermangelung einer heimaufsichtsrechtlichen Zuständigkeit keine originär erhobenen Daten hierzu vor. Die folgende Information wurde beim Landesjugendamt erfragt:

268, davon 149 aus SH (Stichtag 1.11.14)

Frage 8:

Wie viele Plätze gibt es in den einzelnen Einrichtungen für Kinder/Jugendliche?

Antwort:

Dem Kreis Ostholstein liegen in Ermangelung einer heimaufsichtsrechtlichen Zuständigkeit keine originär erhobenen Daten hierzu vor. Die folgende Information wurde beim Landesjugendamt erfragt:

339 genehmigte Plätze

Frage 9:

Wie sind die Betreuungsverhältnisse in den einzelnen Einrichtungen? 

Antwort:

Es gibt familienanaloge (Kleinst-) Einrichtungen und Schichtdienstgruppen (i.d.R. bis zu 10 Plätzen) sowie das Bugenhagenwerk und ein Kinderkurheim. Zu erwähnen sind vielleicht noch die Einrichtungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die zwar keinen eigenen Einrichtungstyp darstellen aber durchaus ein besonderes Anforderungsprofil an die Träger stellen. Entsprechend den konzeptionellen Anforderungen werden die Stellenschlüssel individuell je Einrichtung mit dem Träger vereinbart.

Frage 10:

Sind in den letzten 5 Jahren Maßnahmen gegenüber Trägern eingeleitet worden, weil sie ihren pädagogischen Betreuungspflichten nicht in angemessener Form nachgekommen sind?  

Antwort:

Entsprechende Maßnahmen können nur vom Landesjugendamt als Heimaufsichtsbehörde veranlasst werden. An den Kreis Ostholstein ist in den letzten 5 Jahren eine Beschwerde dieser Art herangetragen worden. Diese wurde an das Landesjungendamt weitergeleitet.

Frage 11:

Welche Maßnahmen wurden ergriffen?

Antwort:

Das Landesjugendamt hat neben Kontrollbesuchen weitere Maßnahmen zur Befähigung der Mitarbeiter veranlasst. Das hiesige Jugendamt wurde darüber in Kenntnis gesetzt.

Frage 12:

Ist in diesem Zeitraum ggf. auch das zuständige Ministerium eingeschaltet worden bzw. ist das Ministerium von sich aus initiativ geworden?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 11. Die Heimaufsicht des Landesjugendamtes ist organisatorischer Bestandteil des Ministeriums.

Abschlussfrage:

Abschließend bitten wir sie zu schildern, in welcher Form durch den Kreis Ostholstein sichergestellt wird, dass Kinder- und Jugendliche in politischer und gesellschaftlicher Wahrnehmung mehr Gewicht bekommen, um Kinderschutz und Kinderrechte zu gewährleisten?

Kinderschutz und Kinderrechte stellt der Kreis Ostholstein durch die gewissenhafte Erfüllung der ihm gesetzlich obliegenden Pflichten sicher. Dabei wurde stets darauf geachtet, die personelle Ausstattung in diesem Bereich an den Erfordernissen auszurichten. Mit der Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes sollen zudem die Fachkräfte des Jugendamtes kollegial beraten, Eltern und Kinder beteiligen, Hilfen anbieten und einen verpflichtenden Hausbesuch bei Anhaltspunkten einer Kindergefährdung durchführen. Mit diesem präventiven und ggf. intervenierenden Kinderschutz hat der Gesetzgeber eine gute Grundlage geschaffen, dass die gemeinsame Verantwortung zum Schutz der Kinder vor Gefahren wahrgenommen und Kindeswohlgefährdungen wirksam entgegengetreten werden kann. Zudem werden den Anliegen von Kindern und Jugendlichen auch in den politischen Gremien immer wieder Rechnung getragen. Beispielhaft seien hier der Fachtag Kinder- und Jugendbeteiligung am 31.01.2015 auf Initiative des Jugendhilfeausschusses und die Entscheidung des Kreistages, neben Mobilität und Inklusion den Aspekt Familienfreundlichkeit zu einem Handlungsschwerpunkt zu machen, genannt.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Dr. Matthias Badenhop

Fachbereichsleiter

[1] Siehe: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/K/kinderJugendhilfe/Downloads/

jugendhilfe_AllgemeineInformationen_heimverzeichnisKiJuHilfe.pdf?__blob=publicationFile&v=3

 

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