SPD schafft Transparenz für „Gleichen Lohn für gleiche Arbeit!"

Veröffentlicht am 30.03.2017 in Aktuelles

30.03.2017


Bettina Hagedorn mit klarer Botschaft
(Foto: SPD-Bundestagsfraktion)

Am Donnerstag, den 30. März, hat der Deutsche Bundestag in seiner abschließenden 2./3. Lesung das Entgelttransparenzgesetz beschlossen. Damit erhalten 14. Mio. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten, mehr Transparenz und Auskunft über die Bezahlung ihrer Kolleginnen und Kollegen. Davon sollen gerade Frauen profitieren, die oft immer noch geringer bezahlt werden, als ihre männlichen Kollegen, die die gleiche Arbeit leisten. Es geht um mehr Transparenz, damit das Prinzip „Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“ endlich erreicht wird – für den „Equal-Pay-Day“ gehen seit 10 Jahren tausende von Frauen Jahr für Jahr Ende März auf die Straße – die zentrale Demo ist stets vor dem Brandenburger Tor in Berlin! Bettina Hagedorn:

„Mit dem Entgelttransparenzgesetz ist ein weiteres Kernanliegen der SPD beim Thema Gleichstellung durchgesetzt worden. Es ist beschämend, dass die durchschnittlichen Bruttostundenlöhne von Frauen in Deutschland nach wie vor um 21 Prozent niedriger liegen, als die von Männern. Nach harten Verhandlungen durch unsere SPD-Familienministerin Manuela Schwesig mit der CDU/CSU, kommen wir der Lohngerechtigkeit nun endlich einen riesigen Schritt näher! Denn Transparenz in den Unternehmen herzustellen ist eine Grundvoraussetzung für die Bekämpfung von Lohndiskriminierung. Zusätzlich sind private Arbeitgeber mit über 500 Beschäftigten zukünftig gesetzlich dazu aufgefordert, regelmäßig ihre Löhne auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit im Betrieb zu überprüfen.“

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen außerdem künftig regelmäßig über den Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit öffentlich informieren. Bei Firmen mit Tarifbindung wird der Rechtsan-spruch über die Informationseinholung zukünftig über den Betriebsrat formuliert, bei Betrieben ohne Tarifbindung geht der Rechtsanspruch di-rekt an den Arbeitgeber.

Bettina Hagedorn: „Gleichzeitig werden mit dem Entgelttranspa-renzgesetz die Bedeutung von Tarifverträgen und die Aufgaben von Betriebsräten gestärkt – denn schon jetzt zeigt die Statistik, dass die Lohnlücke dort deutlich kleiner ist, wo Tarifverträge gel-ten und Betriebsräte mitwirken! Bereits mit der Einführung des Mindestlohns haben wir ein wirksames Mittel gegen Lohndum-ping bei Arbeitsverträgen geschaffen, das ebenfalls vor allem Frauen nützt, denn noch immer sind zwei Drittel aller Niedrig-lohnbeschäftigten weiblich. Dass Frauen in schlechtbezahlte, nicht existenzsichernde Minijobs und Teilzeitverträge gedrängt werden, ist ebenfalls völlig inakzeptabel. Darum brauchen wir fair bezahlte Arbeitsplätze, bei denen Frauen und Männer das gleiche verdienen.“

Seit 1957 ist das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ als einer der Grundsätze der Europäischen Union geltendes Recht – aber in Deutschland bis heute nicht umgesetzt, da die Lohnlü-cke von aktuell 21 Prozent zwar seit Jahren Schritt für Schritt schrumpft, aber noch längst nicht geschlossen ist.


Bettina Hagedorn beim Equal-Pay-Day am Brandenburger Tor
(Foto: SPD-Bundestagsfraktion)

 

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