Antrag der SPD Ostholstein zur Grundsteuer

Veröffentlicht am 26.06.2019 in Kommunalpolitik

Antrag der SPD Ostholstein
an den Landesparteitag vom 30./31. März 2019

Der Landesparteitag möge beschließen:

Die Grundsteuer darf nicht mehr auf den einzelnen Mieter umgelegt werden!

Der Landesparteitag der SPD Schleswig-Holstein unterstützt die Bestrebungen der SPD auch auf Bundesebene, die Betriebskostenverordnung so zu ändern, dass die Grundsteuer nicht mehr als umlagefähige Position angeführt ist.

Begründung:

Im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10.04.2018 muss die Erhebung der Grundsteuer auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt werden. In diesem Zusammenhang ist davon auszugehen, dass gerade in Ballungsgebieten die Grundsteuer sich erhöht.

Es gilt dies jedoch auch im ländlichen Raum, auch wenn die Begrenzung der Grundsteuergesamteinnahmen nicht erhöht werden soll. In diesem Zusammenhang muss auf die Knappheit der Wohnungen verwiesen werden. Es wird immer schwieriger, bezahlbaren Wohnraum gerade für Menschen mit nicht höherem Einkommen zu finden. Dabei würde die weitere Umlegung der Grundsteuer dazu führen, dass die Mieten sich entsprechend erhöhen. Dieses kann dadurch verhindert werden, dass die Betriebskostenverordnung dahingehend verändert wird, dass die Grundsteuer nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden kann.

Es ist bekannt, dass verschiedene Verbände sich dafür einsetzen, dass dieses nicht entsprechend geregelt wird. Es ist bekannt, dass verschiedene Verbände diese Möglichkeit verhindern wollen und auch damit argumentieren, dass dann die Mieten noch teurer würden. Dieses ist nicht nachzuvollziehen und es ist vielmehr der Auffassung zu folgen, wie sie hier dargelegt wird und wie sie auch vom Deutschen Mieterbund unterstützt wird mit der Begründung, dass die Grundsteuer eine Eigentumssteuer sei und von daher von den Eigentümern auch gezahlt werden müsse.

Die Sozialdemokraten müssen aber auch alles tun, um die Sicherung sozialverträglicher Mieten und die Sicherstellung bezahlbaren Wohnraums insbesondere in Ballungszentren sicherzustellen.

 

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