Neufassung der Satzung für die Stiftung zur Förderung der Kultur und der Erwachsenenbildung in Ostholstein

Veröffentlicht am 30.06.2016 in Pressemitteilungen

Antrag der SPD Fraktion : Mitgliederzahl im Kuratorium von 11 auf 13

Seit 2013, also schon 3 Jahre seit der Kommunalwahl, beschäftigen wir uns in verschiedenen Gremien, wie Kuratorium, Haupt-, Kulturausschuss mit dem Antrag der SPD Fraktion – Die Mitgliederzahl im Kuratorium z.zt. von 11 auf 13 zu erhöhen.

Nach der K-Wahl 2013 haben sich die Mehrheitsverhältnisse im Kreistag verändert. Die SPD hat den Antrag eingereicht, dieser wurde von den Fraktionen, außer einer, zu einem gemeinsamen Antrag im Kreistag eingebracht und mehrheitlich abgestimmt:

-damit sich die neuen politischen Mehrheiten des Kreistages auch in den Gremien des Kreistages widerspiegeln d. h. die Sitze sich von 11 auf 13 in den Gremien erhöhen.

Dazu hatte die SPD am 10.6. 2013 den Antrag nachgereicht, auch die Sitzanzahl im Kuratorium zu erhöhen. Es wurde sich aber darauf verständigt, dass der Antrag in einen Prüfauftrag für die Verwaltung umgedeutet wurde. Wie schon von mir erwähnt, ist der Antrag der SPD durch viele verschiedene Gremien gelaufen.

Durch unseren Antrag musste die Satzung der Stiftung aufgrund tatsächlich eingetretener Veränderungen und eines vorgeschriebenen Satzungsmusters neu verfasst werden. Dazu waren anschließend die Genehmigungen der Stiftungsaufsicht im Innenministerium und des Finanzamtes einzuholen.

Deshalb konnten wir auch nachvollziehen , dass das Zeitfenster zur endgültigen Beschlussfassung sehr weit geöffnet werden musste. In diesem Zusammenhang möchte ich mich, auch im Namen meiner Fraktion, bei Herrn Behnk für die vorbildliche Vorarbeit bedanken.

Auf der letzten Kuratoriumssitzung, bei der die Zuschussgewährung an die Neuen Eutiner Festspiele einstimmig genehmigt wurde und welche zugleich die letzte Sitzung von Herrn Behnk war,  habe ich den Satz von ihm aufgenommen:  „Ich freue mich, dass die Satzung jetzt beraten wird und ich den Abschluss noch als Mitarbeiter der Kreisverwaltung mitbekomme.“

Aus den Niederschriften war immer wieder zu entnehmen, dass die Diskussion schwerpunktmäßig darüber erfolgte, ob das Kuratorium ein Ausschuss ist oder nicht und nicht über die Widerspiegelung der neuen Mehrheitsverhältnisse im Kreistag und in den Gremien.

Ich möchte hier und heute diese Diskussion „Ausschuss oder nicht“ nicht führen.

Auch wir in der SPD Fraktion haben uns damit beschäftigt und benötigen dazu keine zusätzliche Aufklärung, denn in diesem Gremium werden politische Entscheidungen getroffen. Wir wollen und ich sage es noch einmal ganz deutlich, aber besonders in die Richtung der FDP: Die politischen Mehrheiten des Kreistages müssen sich in den Gremien des Kreistages widerspiegeln und dazu gehört auch das Kuratorium.

In der Niederschrift vom 12. 2. 2015 ist die Kollegin Möller von der FDP zitiert: “Sie sieht keinen Veränderungsbedarf bei der Anzahl der Mitglieder des Kuratoriums. Dies sei nicht notwendig.“ Ich kann das natürlich verstehen, denn das FDP Wahlergebnis mit einem Minus von 3,1% war natürlich schmerzhaft.

Ich möchte die Aussage von Frau Möller nicht noch weiter kommentieren.

Die SPD Fraktion hatte zur Kreistagssitzung am 8. 12 .2015 den Antrag mit der Änderung des § 7 Absatz 1 eingereicht,- die Mitgliederzahl des Kuratoriums.... entspricht der Mitgliederzahl der vom Kreistag gewählten Mitglieder des Hauptausschusses...  ,weil in den anderen Gremien der Antrag abgelehnt wurde.

Die Fraktionen hatten sich darauf verständigt, dass der Antrag der SPD durch einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen ausgesetzt wird, um zu prüfen, ob und inwieweit die derzeitige Struktur der Selbstverwaltung, insbesondere die der Ausschüsse, mit ihrer Zusammensetzung und Aufgabenstruktur noch zeitgemäß ist.

Dadurch, dass die Wahlperiode sich langsam dem Ende neigt, 2018, haben wir jetzt den Antrag aktiviert, denn wir wollen, dass der Wählerwille noch in dieser Wahlperiode auch im Kuratorium umgesetzt wird.

Deshalb liebe Kolleginnen und Kollegen, stimmen sie dem zukunftsweisenden Änderungsantrag ,dem § 7 Abs. 1, zu, so wie er Ihnen vorliegt.

Hinweis: Der SPD Antrag wurde im Kreistag abgelehnt

Burkhard Klinke
SPD Vorsitzender der Kreistagsfraktion

 

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