Hagedorn begrüßt Corona-Lockerungen für Dauercamper

Veröffentlicht am 30.04.2020 in Aktuelles

30.04.2020


(Foto: studio kohlmeier Berlin)

„In den letzten 10 Tagen haben mich von mehreren Camping-Platz-Betreibern aus Ostholstein vielfältige ´Hilferufe´ erreicht. Ich habe mich deshalb über die SPD-Landtagsfraktion für eine Gleichbehandlung von Dauercampern mit Zweitwohnungsbesitzern mit Blick auf den angekündigten Weg der Landesregierung zur ´vorsichtigen Öffnung´ ab dem 4. Mai 2020 eingesetzt und bin heute froh, dass diese gestern öffentlich verkündet hat, am 2. Mai 2020 eine entsprechende Regelung zu beschließen, die ab dem 4. Mai in Kraft treten soll. Mit Blick auf die geplante ´Öffnung´ für Zweitwohnungsbesitzer konnte ich sehr gut verstehen, dass sich speziell Dauer-Camper ungerecht behandelt gefühlt haben, insbesondere auch deswegen, weil sie die Hygiene- und Infektionsschutzregeln – in der Regel mit eigenem Wasseranschluss – problemlos einhalten können. Daher finde ich es fair, dass sie nun – bei strikter Beachtung und Kontrolle aller Hygieneschutzmaßnahmen – eine Gleichbehandlung erfahren, die ausdrücklich keine ´Bevorzugung´ gegenüber anderen Urlaubsformen darstellt. Dauercamper haben häufig ihren Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein – für sie ist der Camping-Platz oft seit vielen Jahren ein ‚2. Zuhause‘ im Grünen und ein Zufluchtsort ähnlich der Kleingartenparzelle für viele Städter, die gerade während der Corona-Krise die Bewegung an frischer Luft, die Ruhe in der Natur und die Entspannung in gewohnter Umgebung vermissen. Ich bin sicher, dass gerade auf den seit Jahrzehnten hygienisch professionell und vorbildlich geführten Camping-Plätzen unserer Region, die ja überwiegend als Familienbetriebe mit starken persönlichen Bindungen zu vielen Camper-Familien geführt werden, ein vergleichsweise risiko- und kontaktarmer Urlaub möglich und wünschenswert ist. Ich kenne dazu auch das vom Bundescampingverband (BVCD) schon am 9. April vorgelegte Branchenkonzept, das mir sehr vernünftig und besonders gut umsetzbar zu sein scheint. Die treuen Gäste wünschen sich ja einen Urlaub ohne ´Tam-Tam´, sondern wollen gerade die Natur und eine frische Brise genießen und den Kindern Bewegung und Anregung in intakter Umwelt bieten, was Familien und Kinder aus städtischen Bereichen gerade jetzt besonders dringend brauchen, um auch während der notwendigen Corona-Beschränkungen in teils eingeengten häuslichen Verhältnissen trotzdem psychisch stark bleiben zu können.“

Campingplatzbetreiber sind im besonderen Maße mit ihrem Betrieb von den Vorkehrungen zur Eindämmung der Pandemie betroffen, da ihr Betrieb durch einen Erlass des Landes Schleswig-Holstein seit Mitte März – also quasi direkt zum kalkulierten Saisonstart - komplett zum Erliegen gekommen ist. Nun soll nach der Ankündigung der Kieler Landesregierung Dauercamping – unabhängig vom Erstwohnsitz – ab dem 4. Mai 2020 wieder möglich sein. Voraussetzung dafür ist, dass die Camper sich autark versorgen sowie über langfristige Mietverträge (mindestens fünf Monate) verfügen. Sie sind verpflichtet, eine eventuelle Quarantänemaßnahme innerhalb von 24 Stunden an ihrem Erstwohnsitz anzutreten. Die Sanitäranlagen auf den Plätzen bleiben jedoch geschlossen. Hagedorn weiter: „Mir liegen die zahlreichen Campingplätze in ganz Ostholstein sehr am Herzen. Mir ist bewusst, dass sie nicht nur einerseits für ihre Gäste einen wichtigen Zufluchtsort zur Erholung darstellen, sondern gleichzeitig als Arbeitgeber und Gewerbesteuerzahler in Ihren Kommunen eine zentrale Rolle spielen. Darum müssen diese attraktiven Angebote der Erholung unbedingt sowohl für die Menschen wie auch als wichtiger Wirtschaftszweig für die Region trotz dieser globalen Krise erhalten bleiben. Angesichts der Tatsache, dass die Bundesregierung gerade erneut die weltweite Reisewarnung verlängert hat – aktuell zunächst bis zum 14. Juni 2020 – gehe ich davon aus, dass sehr viele Deutsche gerade in diesem Jahr ihren Urlaub bei uns in der Region verbringen wollen. Daher hoffe ich, dass der Camping-Tourismus auf Dauer den Stellenwert in Schleswig-Holstein erhält, der ihm gebührt.“ Hagedorn mahnt aber auch zur Vorsicht: „Ich will aber auch betonen, dass es im Interesse der gesamten Bevölkerung und zur Vermeidung einer drohenden Überlastung des Gesundheitssystems alternativlos war, den Tourismus in Schleswig-Holstein zeitlich befristet quasi ´einzustellen´, da sonst die Gefahr einer unkontrollierten Verbreitung des Virus durch Urlauber aus der ganzen Bundesrepublik zu einem unkalkulierbaren Risiko für die Gesundheit auch der einheimischen Bevölkerung geführt hätte. Wichtig ist nun, dass bei jetzt erfolgenden vorsichtigen Lockerungen die Auswirkungen akribisch überwacht werden, damit das Infektionsrisiko gering bleibt und wir nicht in wenigen Wochen wieder den nächsten ´Lock-Down´ erleben müssen.“

 

Homepage Bettina Hagedorn

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