Endlich Entlastung für Mutter-/Vater-Kind-Kuren und Physiotherapeuten!

Veröffentlicht am 04.05.2020 in Pressemitteilungen

04.05.2020


(Foto: Benno Kraehahn)

Der Bund veröffentlichte am 04. Mai 2020 die Verordnung zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen für Physiotherapeuten, Logopäden und Ergotherapeuten sowie für Mutter-/Vater-Kind-Kuren, Zahnärzte und zur Pflegehilfsmittelversorgung (COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung – COVID-19-VSt-SchutzV) im Bundesanzeiger. Die Verordnung tritt bereits nur einen Tag später – am 05. Mai – in Kraft. Damit reagiert die Bundesregierung zügig und zielgerichtet auf die zahlreichen „Hilferufe“ verschiedener Gesundheitsberufe, die mit den Ende März beschlossenen staatlichen Schutzmaßnahmen im Gesundheitsbereich noch nicht ausreichend unterstützt werden konnten. Bettina Hagedorn fasst die wichtigsten Neuerungen – gerade für den Gesundheitsstandort Ostholstein – zusammen:

„In den letzten Wochen erreichten mich zahlreiche Bürgerbriefe aus meinem Wahlkreis von Menschen in Gesundheitsberufen, die mir ihre ´persönliche Not´ schilderten: Viele Selbstständige im Gesundheitswesen wie Physiotherapeuten brauchen in der derzeitigen Corona-Krise zusätzliche Hilfsmaßnahmen, da sie in der gegenwärtigen Situation vor nie dagewesene Herausforderungen gestellt werden: Ihre Praxen gehören zu den wenigen Einrichtungen, die nicht von behördlichen Schließungsanordnungen erfasst sind, um notwendige Behandlungen auch weiterhin sicherzustellen. Doch rückläufige Patientenzahlen, wegfallende Hausbesuche in Pflegeeinrichtungen und Betriebseinschränkungen wegen des Mangels an Schutzkleidung und Desinfektionsmitteln stellen die Praxen und ihre Inhaber aber dennoch vor existenzielle Probleme – das gilt ebenso für die in unserer Region so zahlreichen Reha-Kliniken oder Mutter-/Vater-Kind-Kur-Einrichtungen oder die Häuser des Mütter-Genesungswerkes. Nun unterstützt der Bund mit der neuen Verordnung aktiv Gesundheitsberufe wie zum Beispiel Physiotherapeuten, Logopäden oder Ergotherapeuten mit einem nicht zurück zu zahlenden Einmalzuschuss für Einnahmeausfälle aufgrund des Behandlungsrückgangs infolge der Corona-Pandemie in Höhe von 40 Prozent der Vergütung, die sie von der Gesetzlichen Krankenkrasse aus dem vierten Quartal 2019 erhalten haben. So haben nun hoffentlich viele Therapeutenpraxen wieder ´etwas Luft zum Atmen´ und können beruhigter in die nächsten Monate blicken.“

Die Hilfen werden aus der Reserve des Gesundheitsfonds bezahlt. Der Antrag auf Ausgleichzahlung, der bis zum 15. Mai 2020 vom Bund der Krankenkassen erarbeitet werden soll, bezieht sich auf den Zeitraum vom 01. April bis zum 30. Juni 2020. Für Heilerbringer, die nach dem 01. Oktober 2019 ihre Zulassung erhalten haben, gelten abgestufte Regelungen. Außerdem können die Heilmittelerbringer durch eine pauschale Abgeltung die Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen, insbesondere für persönliche Schutzausrüstung der Therapeuten, für den Zeitraum vom 5. Mai 2020 bis einschließlich 30. September 2020 durch einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 1,50 Euro gegenüber den Krankenkassen geltend machen.

Auch die Mutter-/Vater-Kind Kuren ziehen erfolgreich unter den Rettungsschirm. Bettina Hagedorn setzt sich bereits seit 2007 kontinuierlich für Mutter-/Vater-Kind-Kuren ein und freut sich besonders über diese gesicherte Unterstützung: „Viele Mütter und Väter müssten momentan einen Spagat zwischen Arbeit, Haushalt und Zeit für die Familie finden, Auszeiten zum Kraft tanken fehlen den meisten Eltern. Einige Familien leiden unter existenziellen oder gesundheitlichen Sorgen. Gerade nach einer solchen Krise ist eine Auszeit in einer Mutter-/Vater-Kind-Klinik enorm wichtig – insbesondere für eine Stärkung der Eltern-Kind-Beziehung. Daher freue ich mich riesig, dass nun Einrichtungen des Müttergenesungswerks und gleichartige Einrichtungen wie zuvor schon Krankenhäuser jetzt 60 Prozent ihrer Einnahmeausfälle aus Mitteln der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds ersetzt bekommen. So machen wir diese wichtige Gesundheitsinfrastruktur krisensicher!“

Im Haushaltsausschuss beantragte Bettina Hagedorn im Oktober 2010 erfolgreich die Prüfung des Bundesrechnungshofes zur Bewilligungspraxis der Krankenkassen bei Mutter-/Vater-Kind-Kuren, deren Rechtsanspruch die SPD 2007 erfolgreich durchgesetzt hatte. Der nachfolgende Bericht des Bundesrechnungshofes im Sommer 2011 löste ein bundesweites Medienecho aus und zog eine neue Bewilligungsrichtlinie nach sich.

Hagedorn weiter: „Auch Zahnärzten wird ´unter die Arme´ gegriffen: Sie bekommen trotz kräftig gesunkener Patientenzahlen zunächst 90 Prozent der Vergütung der gezahlten Gesamtvergütung der vertragszahnärztlichen Leistungen des Jahres 2019 als de facto zinsloses Darlehen und können so ihre Liquidität sichern. Diese von den Krankenkassen im Jahr 2020 geleisteten Überzahlungen müssen aber in den Folgejahren 2021 und 2022 vollständig auszugleichen werden, da davon ausgegangen werden kann, dass im Anschluss an die Covid-19-Epidemie Nachholeffekte wie die Nachfrage nach Zahnersatz die Branche wieder ´ankurbeln´ werden.“

Auch im Bereich „Pflege“ gibt es durch die Verordnung Verbesserungen: Der monatliche Pauschalbetrag, den die Pflegeversicherung für sogenannte Pflegehilfsmittel in der häuslichen Pflege zahlt, wird befristet bis 30. September 2020 von 40 auf 60 Euro angehoben. Daraus können Einmalhandschuhe, Schutzschürzen oder Desinfektionsmittel finanziert werden. Die Anhebung ist auf die gestiegenen Preise für Schutzausrüstung zurückzuführen. Der neue Schutzschirm der Bundesregierung ergänzt die bereits beschlossenen Unterstützungsmaßnahmen für Krankenhäuser, niedergelassene Ärzte, Reha- und Vorsorgeeinrichtungen sowie die häusliche Krankenpflege.

 

Homepage Bettina Hagedorn

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