Fehmarnsundbrücke: Deutsche Bahn und Verkehrsministerium müssen nachliefern – Abgeordnete planen Ortstermin am Sund!

Veröffentlicht am 30.09.2016 in Pressemitteilungen

30.09.2016


(Foto: studio kohlmeier berlin)

Bereits zum dritten Mal in nur vier Monaten diskutierte der Rechnungsprüfungsausschuss heute ab 7:30 Uhr in Berlin über den Zustand der Fehmarnsundbrücke und bekräftigte seinen einstimmigen Beschluss vom 24. Juni, der Bundesverkehrsministerium und Deutsche Bahn verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Fehmarnsundbrücke noch mindestens bis 2035 uneingeschränkt betriebsbereit bleiben muss und bei der Planung einer neuen Fehmarnsundquerung außer den vier Neubauvarianten auch der dauerhafte Erhalt und Betrieb der Brücke („Variante A“) weiterhin gleichberechtigt untersucht wird.

Bettina Hagedorn, SPD-Bundestagsabgeordnete aus Ostholstein und Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, erläutert: „Der Unmut aller Ausschussmitglieder über den erneut wieder nicht sehr aussagekräftigen Bericht des Verkehrsministeriums vom August wird vor allem dadurch deutlich, dass das Verkehrsministerium bereits zum 31. Oktober 2016 einen neuen, detaillierten Bericht vorlegen muss, der ‚über alle bestehenden Mängel, deren Schwere und den geplanten chronologischen Ablauf zur Beseitigung der einzelnen Mängel‘ nachvollziehbar Aufschluss geben soll. Zusätzlich wird der Rechnungsprüfungsausschuss am 17. November 2016 zu einem Ortstermin auf der Sundbrücke gemeinsam mit dem Bundesrechnungshof (BRH), dem Verkehrsministerium, der Deutschen Bahn und dem Straßenbauamt Schleswig-Holstein nach Ostholstein kommen, um sich von den Bauwerksschäden im Beisein der Prüfer und Fachleute einen persönlichen Eindruck zu verschaffen. Vor dem Hintergrund sich widersprechender Aussagen von Bundesrechnungshof einerseits sowie Bundesverkehrsministerium und Deutscher Bahn andererseits wollen wir Abgeordnete aller vier Fraktionen uns einen ungeschönten persönlichen Eindruck verschaffen und alle Verantwortlichen mit den Vorwürfen des BRH in der Realität konfrontieren. Damit zieht der Rechnungsprüfungsausschuss noch einmal ‚die Zügel an‘, um die dringend erforderliche Instandsetzung der Fehmarnsundbrücke sicherzustellen.“

Der Bundesrechnungshof hatte im April 2016 in einem sehr kritischen Bericht dargelegt, dass die Deutsche Bahn seit ca. 15 Jahren die Instandhaltung der Fehmarnsundbrücke trotz dokumentierter Schäden vernachlässigt und mit dem Verkehrsministerium obendrein Erhalt und Ertüchtigung des „Kleiderbügels“ im November 2015 zu Unrecht voreilig aus der Prüfung einer neuen Sundquerung ausgeschlossen hat mit dem Ergebnis, dass die bestehende Brücke definitiv bis 2028 abgerissen werden soll – dieses Ergebnis zweifelt der Bundesrechnungshof als „nicht fundierte Festlegung“ an. Der Rechnungsprüfungsausschuss hatte sich bereits in seinen beiden Sitzungen am 03. und 24. Juni klar und einstimmig an die Seite des Rechnungshofes gestellt und eine sofortige und nachvollziehbare Kurskorrektur gefordert.

Hagedorn: „Die Beschlüsse des Rechnungsprüfungsausschusses sollen die Bahn veranlassen, endlich mehr Geld in eine umfangreiche Instandsetzung der Sundbrücke zu investieren und den dauerhaften Erhalt der Brücke nachträglich in die bereits laufende europaweite Ausschreibung für die Vorplanung der neuen Querungsvarianten einzufügen. Der heute gefasste, erneut einstimmige Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses macht unmissverständlich klar, dass Ministerium und Bahn ‚nachliefern‘ und endlich einen Kurswechsel vollziehen müssen.“

 

Homepage Bettina Hagedorn

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