Bettina Hagedorn: Bund ermöglicht Kulturveranstaltungen 2021 mit einem 2.5 Mrd.-Euro starken „Sonderfonds Kultur“!

Veröffentlicht am 26.05.2021 in Pressemitteilungen

14.05.2021

Foto: studio kohlmeier berlin 

Verlässliche Perspektiven ab 01. Juli – auch für die Eutiner Festspiele!

Bereits am 14. Mai 2021 hatten sich das Bundesfinanzministerium und die 16 Kultusministerien der Länder auf die Förderbedingungen des lang erwarteten „Sonderfonds Kultur“ in Höhe von 2,5 Mrd. Euro aus Bundesmitteln geeinigt, der nun am 26. Mai im Bundeskabinett in Berlin beschlossen und anschließend von Bundesfinanzminister Olaf Scholz, Kulturstaatsministerin Monika Grütters und dem für die Länder federführenden Kultursenator aus Hamburg Dr. Carsten Brosda öffentlich vorgestellt wurde. Er soll aus zwei Fördervarianten bestehen, die alternativ eingesetzt werden können und die Planung und Durchführung von Kulturveranstaltungen noch in diesem Sommer und Herbst möglich machen sollen. Bettina Hagedorn, Parlamentarische Staatssekretärin beim federführenden Bundesministerium der Finanzen und SPD-Bundestagsabgeordnete für Ostholstein/Nordstormarn, freut sich mit den zahlreichen Beschäftigten der Veranstaltungsbranche, mit den Technik-Crews und den zahlreichen Solo-Selbstständigen sowie natürlich mit den Künstlerinnen und Künstlern des Landes: 

„Versprochen – gehalten! Seit vielen Monaten stehe ich an der Seite der Kulturschaffenden und der Veranstaltungsbranche – insbesondere der #AlarmstufeRot rund um ihre Hauptorganisatorin Sandra Beckmann. Seit November 2020 haben wir gemeinsam wesentliche Verbesserungen bei den Wirtschaftshilfen des Bundes für die Veranstaltungsbranche, die Solo-Selbstständigen und die Künstlerinnen und Künstler verankern können. Doch klar war immer: Diese Branche und die vielen, die dort beschäftigt sind, wollen – mehr noch als finanzielle Unterstützung – vor allem eine konkrete Auftrittsperspektive für die Zukunft, die sehnlichst erwartete Rückkehr auf die Bühne und zu Live-Auftritten mit Publikum. Doch angesichts der völlig ungewissen Entwicklung der Inzidenzen und der Rahmenbedingungen durch die Pandemie war längst klar, dass Kulturveranstaltern unmöglich zugemutet werden kann, Kultur-Events auf eigenes Risiko zu planen und aufgrund von strengen Hygienebestimmungen und erforderlichen Besucherbegrenzungen letztlich auf ungedeckten Kosten ‚sitzen zu bleiben‘. Insofern wurde mit dem Bundeshaushalt 2021 bereits im Dezember 2020 ein 2,5 Mrd.-Euro-Kulturfonds verankert, der jetzt mit steigenden Impfungen, sinkenden Inzidenzen und nach langen Verhandlungen mit den 16 Bundesländern endlich ‚das Licht der Welt‘ erblickt und Künstler*innen und Publikum Vorfreude auf Live-Veranstaltungen in diesem Sommer und Herbst schenken soll. Auf die pandemie-bedingte Unsicherheit reagiert der Bund mit dem Förderangebot finanzieller Rahmenbedingungen, die Kulturschaffende und Veranstalter ermutigen sollen, mit einer gewissen Planungssicherheit Initiativen zu ergreifen und kulturelle Veranstaltungen anpacken zu können. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass aufgrund pandemie-bedingter Auflagen Veranstaltungen ab dem 01. Juli 2021 mit 200 bis 500 und ab dem 01. August mit zu 2.000 Besuchern nur mit maximal 80 Prozent ihrer Kapazität durchgeführt werden können. Davon werden u.a. auch die Eutiner Festspiele profitieren. Kultur-Veranstaltungen wie Konzerte, Opern, Tanz, Film, Theater, Musicals, Festivals, Comedy und Lesungen sollen endlich wieder stattfinden können – darauf freue ich mich schon heute auch ganz persönlich. So genannte ‚Hybrid-Veranstaltungen‘ – die also sowohl vor Live-Publikum wie auch im ‚Stream‘ im Internet übertragen werden – erhalten eine erhöhte Förderung. Auch die Bezuschussung von Filmvorführungen in Kinos ist ‚gedeckelt‘ möglich – begrenzt ebenso wie andere Veranstaltungen, die regulär am selben Veranstaltungsort wiederholt werden. Das kulturelle Leben ist vielfältig und bunt – und muss es auch bleiben!“

Einerseits soll mit dem „Sonderfonds Kultur“ eine „Wirtschaftlichkeitshilfe“ für Veranstaltungen mit mindestens 200 bis max. 500 Besuchern ab dem 01. Juli 2021 finanziell unterstützen, falls deren behördliche Genehmigung durch Auflagen von Hygienekonzepten eine drastische Beschränkung der Besucherzahlen erfordert und dadurch eine kostendeckende Veranstaltung unmöglich wäre. Ab dem 1. August 2021 werden Veranstaltungen mit bis zu 2.000. Besuchern gefördert. Mehrere kleinere Veranstaltungen mit z.B. 50 Besuchern können als ‚Reihe‘ zusammengefasst und gemeinsam zur Förderung beantragt werden. So sollen kleinere Veranstaltungen unter Corona-bedingten Einschränkungen durch eine (gestaffelte) Bezuschussung der Einnahmen aus Ticketverkäufen wieder wirtschaftlich durchführbar werden und Künstlerinnen und Künstler sowie ihre Technik-Crews endlich erneut Aufträge erhalten und vor Publikum auftreten können. Andererseits soll der „Sonderfonds Kultur“ für größere Kulturveranstaltungen, die für mehr als 2.000 Besucher eine behördliche Genehmigung erhalten haben, ab dem 01. September 2021 im Falle Corona-bedingter (Teil-)Absagen oder Verschiebungen einen Teil der Ausfallkosten durch eine „Ausfallabsicherung“ ausgleichen können. 

Bettina Hagedorn: „Größere Veranstaltungen sind typischerweise profitabler als kleinere Veranstaltungen und deshalb nicht auf die eigentliche ´Wirtschaftlichkeitshilfe´ angewiesen. Allerdings haben größere Veranstaltungen eine längere Vorlaufzeit mit intensiverer Planung und Logistik, wobei die planerische Unsicherheit und das finanzielle Risiko einer Absage oder Verschiebung der Veranstaltung deutlich höher ausfällt, und niemand weiß, ob es nicht eine weitere ‚Corona-Welle‘ oder neue Mutanten geben wird – genau hier soll die neue Ausfallversicherung einspringen. Denn viele Menschen sehnen sich nach den langen Monaten der Einschränkungen durch die Pandemie wieder nach Live-Auftritten und größeren Veranstaltungen, wenngleich auch bei solchen Events vermutlich noch lange hohe Hygieneauflagen und Beschränkungen erforderlich sein werden. Deshalb ist für Veranstaltungen ab 2.000 Besucher*innen ab dem 01. September 2021 die ‚Ausfallabsicherung‘ vorgesehen, die den Veranstalter*innen dieses hohe Risiko zumindest teilweise abnimmt. Beide Elemente des Sonderfonds sollen zusammen Kulturveranstaltungen fördern, damit schon in diesem Sommer ein ‚kultur-hungriges‘ Publikum und die Spielfreude von Künstlerinnen und Künstlern aller Genres uns allen wieder emotionale Momente, die Herz und Seele berühren, zurückbringen! Mit Beginn der Corona-Pandemie ist das kulturelle Leben dieses Landes seit März 2020 absolut zum Erliegen gekommen. Künstlerinnen und Künstler, die ‚live‘ vor ihrem Publikum auf der Bühne stehen, haben seit 15 Monaten – von wenigen prominenten Ausnahmen abgesehen – quasi ein ‚Berufsverbot‘ und stehen häufig vor massiven existenziellen Sorgen. Aber dieser Stillstand des kulturellen Veranstaltungsbetriebs hinterlässt nicht nur tiefe wirtschaftliche Spuren, sondern raubt auch vielen Kulturschaffenden den Mut, um sich auf eine Zeit der Wiedereröffnung des öffentlichen Lebens einzustellen und Planungen für zukünftige kulturelle Angebote zu wagen. Dieser Kulturfonds soll nicht nur finanziell fördern, sondern auch ‚Mut-Macher‘ und Hoffnungsträger sein.“

 

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