Versprochen – Gehalten: Bund befreit Kommunen vom Eigenanteil beim Bau neuer Eisenbahnkreuzungen!

Veröffentlicht am 08.11.2019 in Pressemitteilungen

08.11.2019

(Foto: studio kohlmeier berlin)

Am 06. November 2019 hat das Bundeskabinett das „Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich“ beschlossen. Ziel dieses Gesetzes ist es auch, den bisherigen Finanzierungsanteil der Kommunen beim Neubau von Eisenbahnkreuzungen von einem Drittel der Gesamtkosten verbindlich durch Bund und Land zu übernehmen. Damit setzt die Regierung den Koalitionsvertrag (S. 79) um, in dem die Reduzierung des kommunalen Anteils fest vereinbart war. Bettina Hagedorn, Bundestagsabgeordnete für Ostholstein und parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen, freut sich:

„Diese Neuregelung wird in vielen Kommunen bundesweit für große Erleichterung sorgen! Auch in Schleswig-Holstein und speziell entlang der künftigen Hinterlandanbindung für die Güterschwerverkehrstrasse zum Fehmarnbelt in Ostholstein und Stormarn dürfte diese Nachricht für Aufatmen sorgen! In Zukunft wird der Bund seinen Kostenanteil auf die Hälfte der Gesamtkosten für die Errichtung von Eisenbahnkreuzungen erhöhen, der Anteil der Bahn bleibt bei einem Drittel und das Land kommt künftig für das verbleibende Sechstel der Kosten auf. Damit liegt der kommunale Anteil in Zukunft bei Null. In Ostholstein bedeutet diese neue gesetzliche Regelung allerdings vor allem eine Entlastung für das Land, das den Kommunen schon längst mit Blick auf die Hinterlandanbindung der Beltquerung gut 11 Mio. Euro Entlastung bei der Errichtung von Eisenbahnkreuzungen zugesagt hatte. Ich erwarte jetzt von der Landesregierung in Kiel, dass sie diese ´eingesparten´ Millionen nun anderweitig zu Gunsten der betroffenen Kommunen entlang der Hinterlandanbindung investiert wie z.B. beim übergesetzlichen Lärmschutz, bei dem sich das Land ohnehin noch stärker finanziell engagieren muss, um zu einer guten Vereinbarung zu gelangen, die vom Deutschen Bundestag eine Einigung zum übergesetzlichen Lärmschutz inklusive einer Perspektive für Bad Schwartau ermöglicht.“

Mit diesem Gesetz setzt die Bundesregierung ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Dieses wird nun im das parlamentarische Verfahren beraten und soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Hagedorn: „Die Große Koalition in Berlin hält mit diesem Gesetz erneut Wort. Ein Plus an Sicherheit für die Menschen durch kreuzungsfreie Bahnübergänge bei gleichzeitiger Entlastung der Kommunen von Kosten, die für diese kaum tragbar sind – das ist ein gutes Signal! Im parlamentarischen Verfahren muss jetzt noch geklärt werden wie das Verkehrsministerium und die Deutsche Bahn dieses Gesetz künftig konkret auslegen wollen. Ein Beispiel dafür ist die Stadt Reinfeld in Nordstormarn, die seit Jahren mit der Deutschen Bahn um eine neu zu errichtende Brücke über die Bahnschienen ringt, um den innerstädtischen beschrankten Bahnübergang mit langen Schrankenschließzeiten und Dauerstaus, über welchen in Zukunft auch die Güterzüge der Fehmarnbeltquerung rollen sollen, umbauen zu können: Der Umbau soll voraussichtlich mehr als 9 Mio. Euro kosten, die Finanzierungsvereinbarung ist (nach altem Recht!) bereits seit 2017 unterschrieben, aber der Bau soll erst 2020 beginnen. Für Reinfeld beträgt der kommunale Anteil folglich bislang ca. 3 Mio. Euro abzüglich einer möglichen Förderung durch das Land Schleswig-Holstein von 2,25 Mio. Euro. Jetzt drücke ich Reinfeld die Daumen, dass das Verkehrsministerium dafür Sorge trägt, dass das neue Gesetz auch bei allen noch nicht baulich gestarteten Projekten zur Anwendung kommt: Der Bund würde dann 4,5 Mio. Euro der Gesamtkosten übernehmen, die Bahn 3 Mio. Euro und das Land Schleswig-Holstein 1,5 Mio. Euro – Reinfeld verblieben mindestens ca. 800.000 Euro Eigenanteil für andere kommunale Investitionen. Toi, toi, toi!“

 

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