SPD erwirkt Verbesserungen für Kommunen beim Kauf von Bundeswehrliegenschaften

Veröffentlicht am 22.04.2015 in Pressemitteilungen

„Was lange währt, wird endlich gut!“ mit diesen Worten kommentieren die beiden SPD-Bundestagsabgeordneten Sönke Rix und Bettina Hagedorn als stellv. haushaltspolitische Sprecherin der  SPD-Bundestagsfraktion den heute nach zähen Verhandlungen gefassten Beschluss des Haushaltsausschusses zur erwarteten Richtlinie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), mit der zukünftig die verbilligte Abgabe von Bundeswehrgrundstücken und -gebäuden an bis zu 34 Kommunen in Schleswig-Holstein – insbesondere zur Unterbringung von Flüchtlingen – geregelt wird. Sönke Rix: „Auf diese Richtlinie haben viele Kommunalpolitiker und insbesondere die Kreispolitiker in Rendsburg-Eckernförde insbesondere mit Blick auf die angestrebte Unterbringung von Flüchtlingen in der ehemaligen Standortverwaltung in Rendsburg händeringend gewartet. Ich bin froh, dass es mit dem heutigen Haushaltsausschussbeschluss noch maßgebliche Verbesserungen der BIMA-Richtlinie gegeben hat.“

Bettina Hagedorn, die ebenfalls stellv. kommunalpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion ist,  erklärt die Bedeutung dieser Richtlinie: „Von der heutigen Entscheidung des Haushaltsausschusses zum Verkauf von Bundeswehrliegenschaften können in Schleswig-Holstein theoretisch bis zu 34 Kommunen mit aktuell 48 Liegenschaften profitieren, wenn sie Kaufabsichten hegen. Da unter den Liegenschaften acht Kasernenkomplexe und elf Dienst- und Verwaltungsgebäude bzw. Wohnanlagen sind, gibt es ein großes Potenzial, wenn sozialer Wohnraum oder Unterkünfte nachhaltig vorgehalten oder errichtet werden sollen. Die gute Nachricht des Haushaltsausschusses an die Kommunen vom November 2014, beim anstehenden Verkauf von Bundeswehrliegenschaften bis 2018 – insbesondere bei der Schaffung von Sozialem Wohnungsbau und Flüchtlingsunterkünften – auf bis zu 100 Mio. Euro Verkaufserlös unterhalb des gutachterlich ermittelten Verkehrswertes zu Gunsten der Kommunen oder Institutionen mit mehrheitlich öffentlicher Beteiligung zu verzichten, wurde jetzt durch die Richtlinie konkretisiert. Konkret bedeutet das, dass es 250.000 € Preisabschlag – max. jedoch 50 Prozent – bei bestimmten verbilligungsfähigen Nutzungszwecken in öffentlichem Interesse geben darf, bei der Schaffung von Flüchtlingsunterkünften sogar 100.000 € Abschlag zusätzlich – max. jedoch dann 80 Prozent des Verkaufspreises nach Verkehrswert. Soweit mehrere Liegenschaften in einem Kaufvertrag veräußert werden, ist eine Mehrfachgewährung des Preisabschlages möglich. Besonders wichtig für die Kommunen jedoch ist die Klarstellung, dass die im Kaufvertrag vereinbarte Zweckbestimmung der Gebäudenutzung nicht etwa dauerhaft gewährleistet werden muss (mit Androhung der Rückzahlung der Förderung bei Nutzungsänderung), sondern dass die Kommunen nun schon zehn Jahre nach Kauf der Immobilie die Freiheit haben, den Verwendungszweck eventuell umzuwidmen, ohne den Preisnachlass zurückzahlen zu müssen. Diese Entscheidung garantiert den Kommunen einerseits schnelle Handlung und andererseits Flexibilität für künftige Herausforderungen.“

Abschließend kommentiert Sönke Rix: „Die Änderung der Richtlinie ist ein gutes Signal für alle Kommunen in Deutschland, dass der Bund seine Verantwortung für die Unterbringung von Flüchtlingen ernst nimmt.“

 

Homepage Bettina Hagedorn

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