Kosten für die Schülerbeförderung

Veröffentlicht am 14.09.2015 in Kreispolitik

 

Sehr geehrter Herr Johannsen,

die SPD – Fraktion beantragt für die Ausschusssitzung am 7. 9. 2015 den Tagesordnungspunkt

                   „ Änderung der Satzung über die Anerkennung der

                     notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung „

mit aufzunehmen und stellt dazu den folgenden Antrag:

Vorbemerkung:
Gem. § 114  Abs. 2 SchulG bestimmen die Kreise durch Satzung, welche Kosten für die Schülerbeförderung als notwendig anerkannt werden. Die Satzung kann auch vorsehen, dass u. a. nur die Kosten notwendig sind, die beim Besuch der nächstgelegenen Schule der gleichen Schulart entstehen würden.

Da § 1 der Kreissatzung eine dementsprechende Regelung übernommen hat, müssen derzeit die Familien schulpflichtiger Kinder, die nach dem Wegfall der festen Einzugsgebiete von ihrem Recht der freien Schulwahl  Gebrauch machen, höhere Schülerbeförderungskosten in vollem Umfang ohne jedweden Zuschuss selbst tragen.  

Diese Regelung ist schulpolitisch u.a. deswegen ungerechtfertigt, weil in Einzelfällen auch bei nachvollziehbaren Gründen Schülerbeförderungskosten von mehreren  100 € jährlich aufgebracht werden müssen, die aus Elternsicht nur vermeidbar sind,  wenn der Besuch der entfernter gelegenen Schule von der Schulaufsichtsbehörde  als pädagogisch erforderlich bestätigt wird. 

Antrag:
„Der Kreistag möge nach Formulierungsberatung durch den Landrat beschließen, die Regelungen der Schülerbeförderungssatzung, mit denen bisher im Kreis Ostholstein von der Möglichkeit des § 114 Abs. 2 Satz 2 SchulG –Gebrauch gemacht wird, zu streichen.

Die Änderung soll zum Beginn des Schuljahres 2015/2016 in Kraft treten.“

Diese Satzungsänderung ist aus gegebener Veranlassung dringend geboten, um Schulkarrieren in jedem Fall unabhängig von finanziellen Erwägungen gestalten zu können.

Die sich ergebenden Mehraufwendungen für den Kreis und die Schulträger halten sich wegen der wenigen Fälle in sehr überschaubarem Rahmen, so dass auch die Konsolidierungsverträge mit dem Land nicht gefährdet sind.

In diesem Zusammenhang betont die SPD – Fraktion weiterhin ihre Auffassung, dass Eltern insgesamt von Zahlungen zur Schülerbeförderung freigestellt werden müssen, es aber wohl im Hinblick auf die finanziellen Konsolidierungsnotwendigkeiten des Kreises zzt. nicht durchzusetzen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Burkhard Klinke

SPD Fraktionsvorsitzender

 

Homepage SPD Ostholstein

Einloggen als Admin

Einloggen als Admin