Kinderarmut effektiv bekämpfen: Bundestag berät Gesetz zu Gunsten von 4 Mio. Kindern von SPD-Familienministerin Giffey

Veröffentlicht am 13.02.2019 in Pressemitteilungen

13.02.2019


Bei der Münzübergabe "100 Jahre Frauenwahlrecht" mit Familienministerin Franziska Giffey am 12.11.2018 im Deutschen Historischen Museum
(Foto: Martina Weislo, BMF)

Am 14. Februar 2019 wird das „Starke-Familien-Gesetz“ von SPD-Familienministerin Franziska Giffey in erster Lesung im Plenum des Deutschen Bundestages diskutiert. Das Gesetz bündelt Verbesserungen zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe. Es stärkt damit Familien mit kleinen Einkommen und schafft faire Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe für ihre Kinder. Bettina Hagedorn, Bundestagsabgeordnete für Ostholstein und Nordstormarn, ist froh:

„Das Gesetz wird das Leben von vielen Familien mit Kindern spürbar verbessern, in denen das Geld trotz Berufstätigkeit knapp ist. In einem ersten Schritt erhöhen wir bereits ab dem 01. Juli 2019 den ergänzenden Zuschlag zum Kindergeld auf 185 Euro pro Kind und Monat und machen ihn leichter zugänglich: Künftig können auch Familien den Kinderzuschlag erhalten, die keine ergänzenden SGB II-Leistungen beziehen, obwohl sie ihnen zustehen – Stichwort: verdeckte Armut.“

„Das heißt, die Eltern können dann beispielsweise Kinderzuschlag UND Wohngeld erhalten, wenn sie nur knapp – bis zu 100 Euro – unter dem SGB-II-Anspruch liegen. Damit wird auch Kindern die dringend benötigte Unterstützung garantiert, deren Eltern bisher knapp die Förderbedingungen verpassten. So wird der Kinderzuschlag endlich auch stärker für Alleinerziehende geöffnet, weil eine Neuregelung dafür sorgt, dass z.B. Unterhaltszahlungen den Leistungsanspruch des Kindes nicht mehr so stark wie bisher mindern. Allein dadurch werden rund 100.000 Kinder in alleinerziehenden Familien vom Kinderzuschlag profitieren. Und damit die Leistung dort ankommt, wo sie gebraucht wird, wird der Antragsaufwand für Familien deutlich einfacher und der Zuschlag wird in Zukunft für sechs Monate gewährt und nicht mehr rückwirkend überprüft.“

Der Kinderzuschlag unterstützt Eltern, die zwar eigenes Einkommen erarbeiten, aber trotzdem finanziell kaum über die Runden kommen. Er honoriert die Erwerbstätigkeit der Eltern, wird aber bislang von vielen Eltern nicht beantragt, weil der Bürokratieaufwand offenbar zu hoch ist – das soll sich jetzt ändern.

Das „Starke-Familien-Gesetz“, das am 09. Januar im Kabinett beschlossen wurde, wird auch die Leistungen für „Bildung und Teilhabe“ in Schule und Kitas verbessern und deutlich vereinfachen, ganz so wie es Kommunalpolitiker seit langem fordern. Bettina Hagedorn erklärt: „Wer künftig den Kinderzuschlag bezieht, wird ´on Top´ automatisch überall in Deutschland von den Kitagebühren befreit und kann Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beziehen – dazu gehören auch die Finanzierung von Förderunterricht oder die Teilnahme bei Vereinsangeboten. Zusätzlich wird das Schulstarterpaket von 100 auf 150 Euro im Jahr erhöht, damit jedes Schulkind gut ausgestattet in das neue Schuljahr starten kann. Alle anspruchsberechtigten Kinder bekommen außerdem ein kostenfreies Mittagessen in Schule, Kita oder Kindertagespflege, und Schülerinnen und Schüler erhalten zusätzlich ein kostenloses Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr. Das entlastet unzählige Eltern, denen ´unter dem Strich´ deutlich mehr im Portemonnaie der Familie verbleibt. Fakt ist: Insgesamt erhalten rund zwei Millionen Kinder in Deutschland künftig einen Anspruch auf den Kinderzuschlag – 1,2 Millionen davon erstmalig! Dieses Gesetz dient gezielt denen in unserer Gesellschaft, die es ganz dringend brauchen!“

Die gesetzlichen Verbesserungen zum Bildungs- und Teilhabepaket treten ab dem 01. August 2019 pünktlich zum kommenden Schuljahr in Kraft. Hagedorn weiter: „Ab dem 1. Januar 2020 entfällt außerdem die obere Einkommensgrenze, die bisher als abrupte "Abbruchkante" teils für Härtefälle sorgte: Der Kindergeldzuschlag läuft dann langsam aus, wenn Eltern etwas mehr verdienen, so dass mehr Geld bei den Familien bleibt. Wer mehr arbeitet, soll auch mehr behalten können, damit sich lohnt die Erwerbstätigkeit der Eltern auch lohnt!“

Ob eine Familie Kinderzuschlag erhält, ist vom Einzelfall abhängig. Es kommt insbesondere auf die Anzahl der Kinder, deren Alter und die Wohnkosten an. Bei einem Bruttoeinkommen im Haushalt von 1200 bis 2200 Euro bei Alleinerziehenden mit einem Kind, 1600 bis 3400 Euro bei Paarfamilien mit zwei Kindern und 1300 bis 4000 Euro bei Paarfamilien mit drei Kindern ist es wahrscheinlich, dass Anspruch auf den Kinderzuschlag besteht.

 

Homepage Bettina Hagedorn

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