Hagedorn enttäuscht über Minus von 150 Mio. Euro zulasten des Lärmschutzes in Ostholstein!

Veröffentlicht am 02.07.2020 in Pressemitteilungen

02.07.2020

Foto: studio kohlmeier berlin

 

Am Donnerstag, den 02. Juli 2020, verabschiedete der Deutsche Bundestag unter TOP 15 einen Entschließungsantrag, der für übergesetzlichen Lärmschutz an der Hinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung gut 232 Mio. Euro bewilligt. Dabei werden die Forderungen der Kommunen und Städte entlang der Hinterlandanbindung sehr unterschiedlich berücksichtigt. Bettina Hagedorn, Bundestagsabgeordnete für Ostholstein, sieht den Beschluss daher differenziert:

„232 Mio. Euro für übergesetzlichen Lärmschutz für unsere Region aus Berlin hören sich zunächst nach einer frohen Botschaft an, die ohne die neun Jahre engagierte Arbeit des Dialogforums nicht möglich geworden wäre – insofern danke ich diesem Gremium ausdrücklich für seine kompetente und konsensorientierte Arbeit, die erst zu diesem Erfolg geführt hat. Zur Wahrheit gehört allerdings auch, dass nur der TEN-Trassen-Beschluss zu übergesetzlichem Lärmschutz des Bundestages vom 28. Januar 2016, den der Bundestag damals auf Initiative der SPD-Haushälter einstimmig beschlossen hat, die Grundlage dafür bildete, dass jetzt überhaupt auch nur ein Cent für übergesetzlichen Lärmschutz nach Ostholstein und Lübeck fließen kann.“

„Dieser Antrag hätte allerdings einen weitaus mutigeren Beschluss für die Menschen in der Region ermöglicht – insofern wird der heutige Bundestagsbeschluss der Intention dieses Antrags absolut nicht gerecht und verfehlt das Ziel – die Region zu befrieden – leider völlig. Der Beschluss enthält Licht und Schatten: Für den Kreisnorden, insbesondere für Fehmarn und Großenbrode, gibt es ausnahmslos gute Nachrichten, da der geplante Sundtunnel mit diesem Beschluss zum Bestandteil der Hinterlandanbindung wird und zusätzlich fünf Millionen Euro für die Tunnelzugänge bewilligt werden. Das ist übrigens nur deshalb möglich, weil der Antrag NICHT – wie vom Verkehrsministerium mit Unterstützung des CDU-Kollegen Gädechens im Sommer 2019 gefordert – schon im letzten Herbst verabschiedet worden ist. Aber für den Südkreis Ostholsteins insbesondere mit Sierksdorf und Bad Schwartau enthält der Bundestagsbeschluss riesige ‚bittere Pillen‘, die aus meiner Sicht unvertretbar sind. Die Kürzung von mindestens 150 Mio. Euro gegenüber dem vom Dialogforum im September 2019 in Berlin vorgestellten Forderungskatalog ist aus meiner Sicht ein Schlag ins Gesicht für die ehrenamtlich im Dialogforum Engagierten, die dort fast neun Jahre konstruktiv an Lösungen gearbeitet haben!“

Der Antrag des Dialogforums forderte für die Gemeinde Sierksdorf ursprünglich 24 Mio. Euro für übergesetzliche Lärmschutzmaßnahmen, wovon nur noch „bis zu 1 Mio. Euro“ übrig geblieben sind. Immerhin hat das Land Schleswig-Holstein vage in Aussicht gestellt, diese „Lücke“ zu stopfen und die Maßnahme zu „retten“. Allerdings entspricht ein Pressestatement des Verkehrsministers keinesfalls einem Beschluss des Landtages – wie 2015 bei dem analogen Fall der „Rheintaltrasse“ durch den Landtag Baden-Württembergs erfolgt.

Hagedorn weiter: „Insbesondere für die größte Stadt an der Trasse Bad Schwartau, wo 60 Prozent der Betroffenen leben, ist dieser Beschluss des Bundestages unzumutbar. Da wird eine ‚Billigvariante‘ als Scheinlösung in Form eines ‚bis zu‘ (!) 3,20m tiefen Trogs angeboten, den die Stadtvertretung von Bad Schwartau bereits am 23. Juni 2019 (!) als 3,20m-Trog einstimmig abgelehnt hat, da er nicht genug Schutzwirkung entfaltet. Dieser Beschluss des Bundestages hat das Potential, trotz der bewilligten 232 Mio. Euro so viel Frust in der Region auszulösen, dass von der verbliebenen Million keine der favorisierten Lösungen umgesetzt werden kann – damit ist der Beschluss quasi die Aufforderung zur Klage! Und genau das wollte der TEN-Trassen-Antrag eigentlich vermeiden. Die Landesregierung ist jetzt gefordert – ähnlich wie Baden-Württemberg bei der Rheintaltrasse – sich endlich massiv finanziell für die Kommunen zu engagieren.“

Des Weiteren wurden 50 Mio. Euro aus der Forderung der Region für Maßnahmen gegen Gesamtlärm mit der Begründung gestrichen, dass es noch keine Gesetzesgrundlage dafür gibt – wobei: Wenn es sie gäbe, wäre es ja ohnehin nicht „übergesetzlich“. Diese Gesetzesgrundlage sollte laut Koalitionsvertrag vom 12. März 2018 vom Bundesverkehrsministerium vorangetrieben werden, was bis zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nicht passiert ist.

Hagedorn: „Auch der Umgang mit der Gesamtlärmbetrachtung, also der Kombination aus Lärm von Straße – in diesem Fall die A1 – und Schiene, ist komplett inakzeptabel! Trotz konkreter Festlegung im Koalitionsvertrag vom März 2018 hat es das Bundesverkehrsministerium in über zwei Jahren nicht geschafft, eine gesetzliche Grundlage für die Gesamtlärmbewertung zu schaffen. Gleichzeitig beinhaltet der Bundestagsbeschluss, dass dieses noch zu verabschiedende Gesetz nur dann Anwendung auf die Hinterlandanbindung der FBQ findet (finden muss!), wenn der Planfeststellungbeschluss VOR diesem – leider nicht einmal ansatzweise erkennbaren Gesetz des Verkehrsministeriums – in Kraft getreten sein sollte. Leider ist zu befürchten, dass es – oh Wunder – genau umgekehrt zu Lasten der Region sein wird, die dann mindestens 50 Mio. Euro weniger (!) erhielte, als ihr eigentlich zustehen würde.“

Die Persönliche Erklärung von Bettina Hagedorn finden Sie hier!

 

Homepage Bettina Hagedorn

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