Härtefallfonds von 1,5 Mrd. Euro startet für Unternehmen, die bisher bei den Wirtschaftshilfen 'leer' ausgingen

Veröffentlicht am 18.03.2021 in Pressemitteilungen

18.03.2021

(Foto: Deutscher Bundestag)

Seit Januar informiert Bettina Hagedorn, SPD-Bundestagsabgeordnete aus Ostholstein und parlamentarische Staatssekretärin für Haushalt und Europa, regelmäßig über die millionenschweren Auszahlungen des Bundes durch die „außerordentlichen Wirtschaftshilfen“ (November- und Dezemberhilfe, Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe für Solo-Selbständige), um zu zeigen, in welch großem Umfang die Wirtschaftshilfen des Bundes bei der Unternehmen auch in Schleswig-Holstein tatsächlich ankommen und ihnen in der Corona-Krise die dringend benötigte Liquidität verschaffen.

Obwohl die Wirtschaftshilfen inzwischen für über 90 Prozent der Anträge zu großen Teilen ausgezahlt worden sind und damit das Ziel der Bundesregierung – die Unternehmen in der Krise mit der dringend erforderlichen Liquidität auszustatten – ganz überwiegend erreicht werden konnte, gibt es immer wieder Einzelfälle, die wegen sehr spezieller Sonder-Umstände durch sämtliche Raster fallen und deshalb bisher fast leer ausgegangen sind. Ein besonders tragischer Fall ist z.B. das Restaurant ‚Pfeffer und Salz‘ in Bad Schwartau, dessen Fall bereits in den Medien verständlicherweise für viel Aufregung gesorgt hat. Für alle diejenigen gibt es jetzt eine gute Botschaft: Bund und Länder haben sich auf einen gemeinsamen Härtefallfonds von 1,5 Mrd. Euro geeinigt, der jeweils hälftig von Bund und Ländern finanziert wird und damit in Schleswig-Holstein einen Umfang von ca. 51 Mio. Euro (nach dem ‚Königsteiner Schlüssel‘) umfassen wird, um die bestehenden Hilfen des Bundes zu ergänzen und jene Unternehmen zu unterstützen, die vom bestehenden Hilfsangebot bisher nicht ausreichend erfasst wurden.

Mit der Einigung über den Härtefallfonds können die Länder künftig unter Kenntnis der regionalen Besonderheiten Härtefallanträge von Unternehmen bewerten und finanziell unterstützen, die wegen spezieller Fallkonstellationen von den bisherigen Hilfen nicht berücksichtigt werden konnten, die aber sehr wohl förderwürdige Fixkosten aufweisen und deren wirtschaftliche Notlage eindeutig durch die Corona-Pandemie bedingt ist. Die Bewilligung durch den Härtefallfonds liegt in alleiniger Verantwortung der Länder – sie allein sind die Ansprechpartner für die betroffenen Unternehmen oder Solo-Selbstständigen, für die eine Unterstützung nun auch im Nebenerwerb unter bestimmten Bedingungen ermöglicht wird.

Auch aus Ostholstein und Schleswig-Holstein habe ich hin und wieder Hinweise von einzelnen Unternehmen erhalten, deren sehr spezielle Situation – weil sie beispielsweise erst vor kurzem gegründet worden waren oder die Eigentümer wechselten – eine erfolgreiche Antragstellung auf die bestehenden Hilfen nicht erlaubte, obwohl die Betroffenen zweifelsfrei unverschuldet und nur durch die Maßnahmen zur Corona-Pandemie in ihre Existenz bedrohende Lage gekommen waren. Als Abgeordnete fühlt man sich in solch einer Situation extrem hilflos und darum bin ich froh, dass alle, die bisher ‚durchs Raster gefallen‘ sind, nun möglicherweise Hilfe aus diesem Härtefallfonds erhalten können. Mit dem neuen Härtefallfonds schaffen wir jetzt ein zusätzliches ‚Sicherheitsnetz‘ für die Betriebe und Solo-Selbständigen, die wegen der Corona-Pandemie um ihr wirtschaftliches Überleben bangen. Während die Überbrückungshilfe III und die Neustarthilfe für Solo-Selbständige dem überwältigenden Großteil der Unternehmen offenstehen, fangen wir jetzt auch diejenigen auf, die bisher vor allem noch keine November- und Dezemberhilfen erhalten konnten. So können künftig auch Solo-Selbständige im Nebenerwerb (Betroffene sind häufig in der Kultur- und Veranstaltungsbranche tätig) beim Härtefallfonds finanzielle Hilfe beantragen. Nachdem sich nun Wirtschaftsminister Altmaier und seine 16 Länderkollegen wie Wirtschaftsminister Bernd Buchholz in Kiel endlich auf die Ausgestaltung des Härtefallfonds geeinigt haben und das per Unterschrift bis Freitag besiegeln werden, muss Wirtschaftsminister Buchholz schnellstmöglich diese Verwaltungs¬vereinbarung mit Leben füllen und den Härtefallfonds in Kiel starten. Den betroffenen Unternehmen drücke ich die Daumen für ihre Anträge wie zum Beispiel dem Restaurant ‚Pfeffer & Salz‘ in Bad Schwartau, das wegen seiner sehr speziellen Fallkonstellation bei der November- und Dezemberhilfe leider bisher leer ausging. Ich hoffe sehr, dass sich das jetzt schnellstmöglich ändern wird.

Durch die Einbeziehung der sogenannten ‚Prüfenden Dritten‘ soll sichergestellt werden, dass Ansprüche bei den bestehenden Hilfen genauestens geprüft werden, bevor Anträge beim Härtefallfonds gestellt werden.

 

Homepage Bettina Hagedorn

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