Mit berechtigter Skepsis haben sich die Ausschüsse
- für Natur, Umwelt, Bau und Verkehr am 01.09.14 und
- für Planung und Wirtschaft am 03.09.14
mit der umstrittenen amerikanischen Technik des “Fracking” unter Verwendung von Chemikalien zum Auffinden von Kohlenwasserstoffen beschäftigt. Wenn auch Fracking in Deutschland verboten ist, besteht dennoch eine berechtigte Besorgnis einer späteren Anwendung dieser Verfahren.
Wie auch aus der Presse zu entnehmen war, sollen Erlaubnisfelder in den Kreisen Segeberg, Stormarn, Plön und bei uns in Ostholstein erkundet werden. Wir im Kreis Ostholstein befürchten, dass am Ende “Fracking” stehen könnte.
Das derzeitig gültige Bergbaurecht aus dem Jahre 1937 ist hierfür die gesetzliche Grundlage. Das Bergamt in Clausthal-Zellerfeld in Niedersachsen ist dafür zuständig.
Wenn sich auch der Landesentwicklungsplan mit möglichen Lagerstätten beschäftigen muss, sollte das Bergbaurecht bezüglich heute üblicher Beteiligungsverfahren angepasst werden. Eine Verordnung von “oben”, diese Erkundungen und daraus am Ende folgendes “Fracking” durch zuführen, ist nicht mehr zeitgemäß!
Für unseren Tourismuskreis kann dies nur wirtschaftsschädigend sein! Auch benötigen wir keine weitere “Baustelle” zur Steigerung der Besorgnisse unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger in Ostholstein! Mit den Themen “FBQ” und “380 KV” sind schon ausreichend Besorgnispotentiale vorhanden!