FFBQ 2019: Entscheidende Phase für den Belttunnel und Hinterlandanbindung

Veröffentlicht am 27.12.2018 in Aktuelles

27.12.2018

Foto: studio kohlmeier berlin

Das größte Infrastrukturprojekt Nordeuropas – die Feste Fehmarnbeltquerung samt Hinterlandanbindung und Sundquerung – geht 2019 in eine entscheidende Phase: der Planfeststellungsbeschluss für den dänischen Tunnel wird einerseits in Kürze gefasst, wodurch andererseits 2019 die Klageverfahren starten werden  – nach jahrelangen Planänderungen durch Femern A/S wegen nicht genehmigungsfähiger Planunterlagen.

Gleichzeitig will die Deutsche Bahn die Hinterlandanbindung für die Güterschwerverkehrstrasse in sieben Teilabschnitten ins Planfeststellungsverfahren bringen. Parallel beschließt das Dialogforum über die Ansprüche der betroffenen Kommunen auf übergesetzlichen Lärmschutz, was in einen Antrag an den Deutschen Bundestag auf Kostenübernahme von vermutlich mehreren hundert Millionen Euro (analog zur Rheintalbahn) hinauslaufen wird. Auch für diese Planfeststellungsverfahren beginnt mit dem Beschluss die Klagebefugnis. 

Mitte 2019 werden die Varianten für eine Sundquerung – sowohl mit wie auch ohne Erhalt der bestehenden Sundbrücke – öffentlich in Ostholstein präsentiert. Ob eine oder zwei Brücken, ob Absenk- oder Bohrtunnel, ob entweder zwischen Heiligenhafen und Strukkamp oder zwischen Großenbrode und Am Sund … in allen Varianten liegt für die Bevölkerung vor Ort eine Menge „Dynamit“ und jede Variante wirkt sich anders auf die Hinterlandanbindung sowohl auf dem Festland wie auch auf Fehmarn aus. Nach der Entscheidung über die so ge-nannte „Vorzugsvariante“ – hoffentlich in großer Transparenz und abgestimmt mit den Kommunen vor Ort – wird auch für dieses Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren samt aufwendiger Umweltuntersuchungen eröffnet werden müssen, an das sich eine Klagebefug-nis anschließt. Damit kommen drei mega-aufwendige Planverfahren 2019 in entscheidende Phasen.

Aber das ist nicht alles. 2019/2020 wird sich auch die finanzielle Stabilität des Gesamtprojektes erweisen müssen. Vergessen wir nicht: es wäre nicht das erste Projekt, das letztlich am Geld und am negativen Kosten-Nutzen-Verhältnis scheitert – der Transrapid wurde z.B. aus diesen Gründen ‚beerdigt‘. Das Bundesverkehrsministerium und die Deutsche Bahn müssen nach dem Planfeststellungsverfahren noch 2019 einen umfassenden Bericht zur Wirtschaft-lichkeit und zur Kostenentwicklung der Beltquerung/Hinterlandanbindung dem Parlament vorlegen – so hat es der Rechnungsprüfungsausschuss im Oktober 2010 beschlossen. Der Bundesrechnungshof hat gleichfalls angekündigt, 2019 einen eigenen Bericht dazu dem Haushaltsausschuss vorzulegen – jüngst hat er bereits die Gesamtkosten für die Hinterland-anbindung mit 3,5 Mrd. Euro plus Sundquerung plus Mehrkosten für übergesetzlichen Lärm-schutz auf damit deutlich über 4 Mrd. Euro prognostiziert – mehr als doppelt so hoch, wie das Verkehrsministerium bislang öffentlich zugegeben hat. 

Und auch der europäische Rechnungshof untersucht die Wirtschaftlichkeit von europäischen Mitteln nicht nur bei diesem Projekt (sondern bei den Güterschwerverkehrstrassen in Europa insgesamt) – die Ergebnisse sollen im Herbst 2019 öffentlich vorgestellt werden. 2018 deckte der Europäische Rechnungshof bereits eine Fehlerquote von 14,5 Prozent bei der Abrech-nung dänischer EU-Mittel bei der Planung der Beltquerung auf, was eine Rückforderung von 23 Mio. Euro zu Lasten Dänemarks zur Konsequenz haben wird. Die 589 Mio. Euro EU-Zuschüsse, die Dänemark für den Bau der Beltquerung bis 2020 bewilligt wurden, werden sicherlich – wegen der Bauverzögerungen – nicht abgerufen werden können und verfallen. Und ob in der neuen Förderperiode ab 2021 erneut so viele EU-Zuschüsse bewilligt werden, ist fraglich. Dabei hat Femern A/S mit 1,3 Mrd. EU-Zuschüssen insgesamt kalkuliert. Stopft nun der dänische Steuerzahler die Lücke? 

Und zu guter Letzt schwebt über der dänischen Finanz-Kalkulation noch das Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshofes vom 13. Dezember 2018. Auf Betreiben der Fährbetreiber „Scandlines“ und „Stena“ wurde dieses vor allem wegen Wettbewerbsverzerrung bei dem Einsatz europäischer Fördermittel angestrengt. Dieses Urteil des Gerichts der Europäischen Union könnte die Finanzierung von Femern A/S - bisher aufgebaut auf den staatlichen Garantien Dänemarks - zusammenbrechen lassen wie ein Kartenhaus.

Damit wird überdeutlich: Bei der Beltquerung ist „der Drops ist noch lange nicht gelutscht“.

 

Homepage Bettina Hagedorn

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