Faire Haushalte für gutes Leben - Meine Rede vom 21. Mai 2015

Veröffentlicht am 21.05.2015 in Landespolitik

Es gilt das gesprochene Wort. Die Rede kann als Video hier angesehen werden:

 

Der Finanzausschuss ist – bei allen Differenzen in der Sache – ein ausgesprochen kollegiales Organ. So ging es auch am 7. Mai zu, als alle anderen Fraktionen die CDU baten, ihren Nachtragshaushalt gemeinsam mit dem Nachtrag, den die Regierung für die Juni-Sitzung einreichen wird, zu beraten. Es half nichts. Kollege Koch musste mit dem Kopf gegen die Wand und so müssen wir heute seinen Vorschlag ablehnen.

Dabei enthält der Nachtragshaushalt der CDU durchaus Punkte, über die man reden sollte. Dazu gehört die Stärkung der Hilfen für Flüchtlinge ebenso wie die weitere Verbesserung der Unterrichtssituation an Schleswig-Holsteins Schulen.

Wir können uns auch durchaus vorstellen, dass wir im Licht der neuen Zahlen und Fakten an der einen oder anderen Stelle zu Gegenfinanzierungen kommen können. Ministerin Heinold legt die Haushaltsplanungen immer konservativ an. Das wissen wir sehr zu schätzen. Wenn sich später herausstellt, dass bestimmte Entwicklungen, z.B. bei Zinsen, günstiger ausfallen, gibt es Spielräume nach oben. Diese zu nutzen, ist vernünftig und sinnvoll.

Kombiniert mit dem Entschließungsantrag der CDU, „Handeln statt Reden“, macht der Nachtrag wieder einmal deutlich, dass es um reißerische Effekte geht und nicht um mehr Gerechtigkeit, um Solidarität und um eine konsequente Ausrichtung auf die zentralen Themen der Zukunft.

Ich kann das Gerede von angeblichen Nicht-Weiterleitungen von Bundesmitteln an die Kommunen langsam nicht mehr hören. Es wird den Realitäten ebenso wenig gerecht wie den gesellschaftlichen Herausforderungen, vor denen wir stehen. (Selbstverständlich findet das Leben von Bürgerinnen und Bürgern in Kommunen statt. Dort sind Einrichtungen der Daseinsvorsorge, dort leben Menschen. Kommunen in Schleswig-Holstein stehen besser da als in vielen anderen Bundesländern. Auch dies ist übrigens ein Grund, weshalb aus dem Sondervermögen des Bundes zur Investitionsförderung finanzschwacher Kommunen nur rund 2,8% nach Schleswig-Holstein fließen.)

Wir hätten uns einen Diskurs gewünscht, wenn die Steuerschätzung für Schleswig-Holstein und die Vorschläge der Landesregierung vorliegen, wenn die Vereinbarungen mit dem Bund für zusätzliche Mittel stehen und wir die unterschiedlichen Vorstellungen für einen Nachtrag 2015 nebeneinanderlegen und beraten können. Allerdings haben wir nun Anlässe für gleich zwei Landtagssitzungen hintereinander, das komplexe Thema der Landesfinanzen zu erörtern.

Für die SPD-Landtagsfraktion stehen soziale Gerechtigkeit, Bildung und Nachhaltigkeit im Zentrum unserer Finanzpolitik. Dies muss sich im Landeshaushalt widerspiegeln. Für populistische Schnellschüsse gibt es – zum Glück! – keinen Raum. Ausdrücklich begrüßen wir, dass mit dem Nachtrag der CDU zum ersten Mal das neue Instrument unserer Landesverfassung genutzt wurde, mit dem wir die Rechte des Parlaments in Budget-Angelegenheiten gestärkt haben.

Transparenz der Haushalte ist für uns ein wichtiger Punkt. Hier wünschen wir uns Instrumente, die weit über das hinausgehen, was die heutigen kameralistischen Haushalte abbilden. Das bedeutet aber keineswegs, dass wir mit Doppik allein weiter kämen. Die Kosten-Nutzen-Schätzung auf EU-Ebene macht deutlich, dass ein neues Rechnungswesen dann sinnvoll ist, wenn es mit weiteren finanzpolitischen Reformen kombiniert wird. Für sich allein ist Doppik keine Heilslehre.

Als künftige Norm können „Europäische Rechnungsführungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor“ eine Basis der künftigen Vereinbarungen werden, die Abkürzung lautet „EPSAS“ (European Public Sector Accounting Standards ). Bestandteile könnten u.a. die Rechnungsführung nach dem Prinzip der Periodenabgrenzung, doppelte Buchführung, international harmonisierte Rechnungslegung und Kompatibilität mit den Grundsätzen des ESVG (Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen ) sein.

Auch hier ist langfristiges, nachhaltiges Denken und Handeln gefragt. Was wir nämlich keineswegs brauchen können, ist ein „Modell Schleswig-Holstein“, das am Ende viel Geld verschlingt und mit späteren Standards inkompatibel ist.

Den Nachtragshaushalt der CDU lehnen wir ab, ebenso den Antrag Drs. 18/2909. Für den Bericht der Landesregierung, Drs. 18/2859, beantragen wir Kenntnisnahme.

 

Homepage Lars Winter

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