26.08.2020
Bettina Hagedorn mit CEO Søren Poulsgaard-Jensen(Foto: Büro Hagedorn)
Am Freitag, den 19. Juni 2020, tagte der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD. Aufgrund der andauernden Pandemie beschloss die Koalition einige der befristeten Corona-bedingten Maßnahmen zu ändern bzw. zu verlängern. Dazu gehören die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes sowie der Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Betriebe, Soloselbstständige und die Betroffenen der Veranstaltungsbranche bis Ende des Jahres. Mit diesen Beschlüssen können wir besonders den Soloselbstständigen und Veranstaltern die Verunsicherung nehmen und ihnen für die kommenden vier Monate Gewissheit versprechen.
Das Kurzarbeitergeld wird für Betriebe, die bis zum 31.12.2020 Kurzarbeit eingeführt haben, nun auf bis zu 24 Monate ausgeweitet und längstens bis zum 31.12.2021 verlängert. Um die Handlungsfähigkeit der Bundesagentur für Arbeit zu gewährleisten, verzichtet der Bund auf mögliche Rückforderungen der dafür gewährten Bundeshilfen. Die Laufzeit der Überbrückungshilfen wird nun nicht mehr am 31. August 2020 enden, sondern bis zum Ende des Jahres ausgeweitet. Dieser Vorschlag zur Verlängerung der Maßnahmen ist maßgeblich von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und dem Bundesfinanzminister Olaf Scholz gefordert worden. Ich freue mich, dass die SPD sich damit durchsetzen konnte.