Deutscher Bundestag beschließt Schutzschirm für Kleinstunternehmer, Solo-Selbstständige und Familienbetriebe

Veröffentlicht am 25.03.2020 in Aktuelles

25.03.2020


(Foto: Deutscher Bundestag)

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Moment stehen wir vor enormen Herausforderungen: Höchste Priorität hat es, die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen und die bestmögliche Versorgung der Erkrankten sicherzustellen – gleichzeitig müssen wir die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie so gering wie möglich halten und dafür sorgen, dass Arbeitsplätze erhalten bleiben. Hierfür hat die Bundesregierung am 23. März eine ganze Reihe von Maßnahmen beschlossen, die der Bundestag am heutigen 25. März in 1., 2. und 3. Lesung binnen eines einzigen Tages als Gesetze verabschiedet hat:

   1. Unser SPD-Finanzminister und Vizekanzler Olaf Scholz hat am 23. März 2020 ein Soforthilfeprogramm für kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler ins Kabinett eingebracht, das wir im Parlament im Rekordtempo nach nur zwei Tagen heute beschlossen haben. Denn: Gerade Solo-Selbstständige, Kleinstunternehmer und kleine Familienbetriebe sind durch die aktuelle Situation schnell vor existenzielle Probleme gestellt. Während Einnahmen wegbrechen, bleiben die laufenden Kosten wie Miet- und Pachtkosten bestehen, Rücklagen sind schnell aufgebraucht und es besteht oft kein Zugang zu neuen Krediten. Mit dem Sofortprogramm stellt die Bundesregierung unbürokratisch und pauschal für drei Monate Selbstständigen und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeit) maximal 9.000 Euro (also 3 x 3.000 Euro monatlich), mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeit) maximal 15.000 Euro (3 x 5.000 Euro monatlich) als nicht rückzahlbaren Zuschuss für laufende Betriebskosten zur Verfügung, die durch Einnahmen wegen der Corona-Pandemie nicht mehr gedeckt werden können. Daraus können laufende Betriebskosten wie Miete, Pacht, Strom, Wasser und Versicherungen geltend gemacht werden. Hierfür werden insgesamt bundesweit bis zu 50 Mrd. Euro im Nachtragshaushalt 2020 (der insgesamt über 155 Mrd. Euro umfasst) bereitgestellt. Ausgeführt wird dieses Programm über die Länder, in Schleswig-Holstein über die Investitionsbank Schleswig-Holstein. Informationen und Antragunterlagen zu dem Sofortprogramm finden Sie in Kürze auf https://www.ib-sh.de/infoseite/corona-beratung-fuer-unternehmen/ . Im Moment werden die Möglichkeiten zur Antragstellung vorbereitet.

Die Kontaktdaten lauten:
Investitionsbank.SH
Haus der Wirtschaft
Lorentzendamm 22
24103 Kiel

Telefon Förderportal: 0431 9905-3365

E-Mail: foerderlotse@ib-sh.de

   2. Gleichzeitig hat der Bund die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld erleichtert, um Arbeitsplätze in der Krise zu sichern: Es reicht, wenn 10 Prozent der Beschäftigten eines Betriebes von Arbeitsausfall betroffen sind, damit ein Unternehmen Kurzarbeit beantragen kann. Nach bisheriger Gesetzeslage musste mindestens ein Drittel der Beschäftigten von Kurzarbeit betroffen sein – also auch hier eine deutliche Erleichterung.

Die Sozialversicherungsbeiträge werden bei Kurzarbeit von der Bundesagentur für Arbeit vollständig erstattet. Kurzarbeitergeld ist auch für Beschäftigte in Zeitarbeit möglich. In Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten verzichtet. Diese Erleichterungen werden rückwirkend zum 01. März in Kraft treten und auch rückwirkend ausgezahlt. Ansprechpartner ist die Agentur für Arbeit vor Ort.

   3. Gleichzeitig erhalten Selbstständige leichter Zugang zur (ergänzenden) Grundsicherung ohne Vermögensprüfung, damit ihr Lebensunterhalt und die Miete plus Nebenkosten in der Krise trotz Verdienstausfall gesichert sind. Wer zwischen dem 01. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und dabei erklärt, über kein erhebliches verfügbares Vermögen zu verfügen, erhält SGB-II-Leistungen (u. a. ALG II). Erst nach dem Ablauf von sechs Monaten gelten wieder die bisher üblichen Vorschriften. Auch Folgeanträge werden unbürokratisch für sechs Monate weiterbewilligt. Außerdem werden die Ausgaben für Wohnung und Heizung in den ersten zwölf Monaten des Grundsicherungsbezugs – im Gegensatz zu bisher - in tatsächlicher Höhe anerkannt, damit niemand, der zwischen dem 01. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Grundsicherung stellt, einen Nachweis über die „Angemessenheit der Wohnungsgröße“ erbringen und sich vor einem erzwungenen Umzug fürchten muss.

   4. Zusätzlich hat das Bundesfinanzministerium steuerliche Entlastungen für Unternehmen beschlossen, die durch die Finanzbehörden der Länder durchgeführt werden: Hierzu zählen zinsfreie Stundung von Steuerzahlungen, die unkomplizierte Anpassung von Steuervorauszahlungen und die Aussetzung von Steuervollstreckungen.

   5. Ebenfalls sollen Unternehmen leichter Zugang zu günstigen Krediten bekommen, um die Krise überstehen zu können. Dazu stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als Partner der Hausbanken vor Ort die notwendigen Programme zur Verfügung, die durch die Bundesregierung massiv ausgeweitet wurden. Obwohl die KfW/der Bund diese Kredite zu 90 Prozent absichert, wird die KfW keine eigenen Überprüfungen der Kredite anstellen, um die Kreditgewährung zu beschleunigen und zu entbürokratisieren. Diese Kredite werden besonders niedrige Konditionen haben und ab sofort von der Hausbank allein (!) bewilligt werden, die selbst nur ein 10-prozentiges Risiko bei der Vergabe der Kredite hat. Bitte wenden Sie sich dazu an die Hausbank Ihres Vertrauens in Ostholstein.

   6. Außerdem werden die Insolvenzregelungen geändert. Wer aufgrund von Corona in den nächsten Monaten in Zahlungsschwierigkeiten gerät, muss vorerst keine Insolvenz anmelden weil die Insolvenzantragspflicht gesetzlich bis zum 30. September 2020 ausgesetzt wird.

   7. Das Land Schleswig-Holstein hat ebenfalls ein 100-Millionen-Euro-Soforthilfeprogramm aufgelegt. Informationen finden Sie ebenfalls über den oben genannten Link. Derzeit werden die Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern noch verhandelt. Der Bund möchte, dass die Programme von Bund und Ländern addiert werden können, das entscheiden aber schlussendlich die Länder.

Ich möchte Ihnen mit diesen Ausführungen verdeutlichen, wie schnell und effektiv wir auf die Geschehnisse reagieren. Denn klar ist auch, dass die genannte Unsicherheit in der Entwicklung des Virus uns auch in der Zukunft vor zahlreiche weitere medizinische und wirtschaftliche Herausforderungen stellen wird – wir werden weiterhin mit „Volldampf“ an Lösungen arbeiten.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien alles erdenklich Gute zum Überstehen der Krise. Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Bettina Hagedorn

 

Homepage Bettina Hagedorn

Einloggen als Admin

Einloggen als Admin