Das Urteil von Leipzig erschüttert: Planungsmängel werden zu Lasten von Ostseeschutz und Schiffssicherheit relativiert

Veröffentlicht am 05.11.2020 in Pressemitteilungen

04.11.2020

Termin mit der SPD Fehmarn zur Festen Fehmarnbeltquerung am 01.09.2019 (Foto: Büro Hagedorn)
 

Am 3. November 2020 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sein Urteil im Verfahren über die Feste Fehmarnbeltquerung verkündet. Sechs Parteien – darunter die Stadt Fehmarn, das Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung, der Umweltverband NABU und von dem Projekt betroffene Fährunternehmen – hatten gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt und sich jahrelang akribisch auf die öffentlichen Verhandlungstage im Oktober professionell und engagiert vorbereitet. Nun wurden ausnahmslos alle Klagen vom Gericht abgewiesen.

 

„Die Entscheidung und Urteilsbegründung der Richter in Leipzig habe ich in Berlin im Internet live verfolgt und die Argumente haben mich fassungslos gemacht. Wie wir wissen, hatte Femern A/S als Vorhabenträger den Ostseegrund nur stichprobenartig untersucht und deswegen schützenswerte Riffe angeblich nicht entdeckt, nicht kartiert und deswegen auch keinen Schutz geplant. Dass die Richter nun ausdrücklich diese Form der oberflächlichen Untersuchung in einem Ostseeschutzgebiet als (wörtlich) ‚in Methodik und Umfang‘ als ‚ordnungsgemäß‘ bewertet haben, ist für mich nicht nachvollziehbar, denn diese lückenhaften Untersuchungen von Femern A/S haben ja schließlich dazu geführt, dass diese Riffe überhaupt gar nicht gefunden wurden. Dass die von den Klägern entdeckten Riffe nun als Gegenstand eines Planergänzungsverfahrens nachträglich geschützt werden müssen, tröstet mich wenig, weil eine schlampige Planung damit großzügig nachträglich ‚geheilt‘ werden kann - dieses hat das Gericht im Urteil vorausgesetzt und immerhin ausdrücklich betont.“

Aber auch weitere Planungsapekte, die vor Gericht strittig diskutiert worden waren, wurden aus der Sicht von Bettina Hagedorn vom Gericht nicht ernsthaft genug gewürdigt: „Die Gefahren für die Schifffahrt durch diese ‚wandernde Baustelle‘ im Belt während der mehrjährigen Bauzeit wurden als ‚temporäres Baustellenrisiko‘ mit Verweis auf die ‚von unabhängigen Dritten evaluierte Betriebsrisikoanalyse‘ relativ knapp gewürdigt. Wenn man bedenkt, welche Gefahr durch eine mögliche Schiffskollision für unsere Ostseeregion verursacht werden könnte, macht mich das sprachlos.“

Hagedorn abschließend: „Dieses Urteil ist zu respektieren, aber es wirkt wie ein Schlag ins Gesicht einer Region, in der sich viele Menschen über ein Jahrzehnt ehrenamtlich und engagiert für den Ostsee- und Umweltschutz eingesetzt haben. Weder die viel zu optimistischen Verkehrsprognosen von Femern A/S noch die Schutzwürdigkeit der Schweinswale wurden offenbar ernsthaft kritisch gewürdigt – das ist bitter. Dennoch gilt an dieser Stelle mein Dank ausdrücklich all denen, die sich in Bürgerinitiativen, Verbänden und Kommunen seit Jahren friedlich, kompetent und beharrlich gegen die Feste Fehmarnbeltquerung eingesetzt haben. Ich kämpfe selbst seit 20 Jahren gegen den Bau der Festen Beltquerung und gebe diesen Kampf nicht auf, so lange nicht das 1. Dänische Tunnelelement in der Ostsee versenkt wurde.“

 

Homepage Bettina Hagedorn

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