Das Gericht der Europäischen Union annulliert das Finanzierungsmodell für den Fehmarnbelt-Tunnel

Veröffentlicht am 13.12.2018 in Aktuelles

13.12.2018

Die dänische Finanz-Kalkulation für den Belttunnel steht nun auf ganz wackeligen Beinen: Das heutige Gerichtsurteil hat - auf Betreiben der Fährbetreiber „Scandlines“ und „Stena“ - das Finanzierungsmodell der FFBQ, konkret die staatlichen Garantien Dänemarks, annulliert!

Geklagt haben die Fährgesellschaften wegen Wettbewerbsverzerrung bei dem Einsatz europäischer Fördermittel.

Das heutige Urteil des EuG hat die Wucht, die dänische Gesamtfinanzierung der Beltquerung, die bislang mit 1,5 Mrd.Euro EU-Förderung kalkuliert ist, zum Einsturz zu bringen.

Da Femern A/S eine 100-%ige Staatsgarantie durch Dänemark hat, könnte jetzt der dänische Steuerzahler für die Zeche haften müssen. Dänemark muss jetzt mit der Kommission ganz neu verhandeln - das wird sich überschneiden mit Prüfungen des Europäischen Rechnungshofes zur Wirtschaftlichkeit der EU-Förderung von TEN-Trassen (u.a. auch der FBQ!), die im Herbst 2019 veröffentlicht werden soll. Damit steht die EU-Förderung für den Belttunnel insgesamt in Frage und der Bau ist vorläufig gestoppt

 

Homepage Bettina Hagedorn

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