Bundestag stimmt über Sterbehilfe ab - Hagedorn unterstützt den Antrag Reimann/Lauterbach

Veröffentlicht am 06.11.2015 in Aktuelles

Foto: Mit Carola Reimann auf der Veranstaltung in Ostholstein am 3. Juni 2015

Der Deutsche Bundestag hat heute über ein Gesetz zur Sterbehilfe abgestimmt. Leider hat der von mir mit unterzeichnete Antragsentwurf Reimann/Lauterbach keine Mehrheit erhalten. Hier lesen Sie die Abstimmungsergebnisse und mein persönliches Statement zur Sterbehilfe: 

Ich habe als Antragsunterzeichnerin von Anbeginn den Gesetzentwurf unterstützt, der federführend von Carola Reimann, Karl Lauterbach, Burkhard Lischka (alle SPD) und Peter Hintze (CDU) erarbeitet wurde und der aus meiner Sicht einerseits der liberalste der Entwürfe ist, der aber andererseits den handelnden Ärzten dennoch mehr Rechtssicherheit bietet, und damit das Vertrauensverhältnis von Ärzten und Patienten stärkt. Diesen Gesetzentwurf habe ich auch am 3. Juni in Eutin auf Einladung des Betreuungsvereins unter dem Thema „Sterbezeit ist Lebenszeit“ öffentlich mit Carola Reimann und anderen diskutiert. Dass Patienten bei irreversibel zum Tode führenden Erkrankungen und schweren Leiden auch am Ende des Lebens ein Selbstbestimmungsrecht haben, ist für mich Kern dieses Gesetzentwurfes und ein Gebot der Menschenwürde. Ärzte, die in dieser Lebenssituation ihren Patienten Hilfe und Beistand bei der selbst vollzogenen Lebensbeendigung leisten wollen, dürfen nach meiner Überzeugung nicht durch das Strafgesetzbuch oder den Verlust der beruflichen Existenz bedroht werden, wie es zwei andere Gesetzentwürfe eindeutig bewirken würden. Darum habe ich bei der 2. Abstimmung – nachdem „mein“ favorisierter Gesetzentwurf leider keine Mehrheit erhalten hatte – mit „Nein“ gestimmt in der Hoffnung, dass der mir zu restriktive Gesetzentwurf, der in 2. Lesung mit über 300 Unterstützern bereits die Mehrheit hatte, in der Schlussabstimmung doch noch keine Gesetzeskraft erlangt. Das Ergebnis war leider anders. Die bestehende Rechtslage aus meiner Sicht damit zu Lasten von Patienten und Ärzten verschärft worden, obwohl die deutliche Mehrheit der Bevölkerung dieses aus meiner Sicht nicht befürwortet. Klar ist bei alledem: das wichtigste am Lebensende ist die Stärkung von Palliativ- und Hospizangeboten, wozu wir gestern im Bundestag wichtige Verbesserungen beschlossen haben.

Die Abstimmungsergebnisse: 

Abstimmung über den Gesetzentwurf Brand/Griese: 

360 Ja, 233 Nein, 9 Enthaltung

 

Vorherige (erste) Abstimmung: 

Brand/Griese: 309

Hintze/Reimann: 128

Künast: 52

Sensburg: 37

 

 

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