Bundestag beschließt Paketboten-Schutz-Gesetz von SPD-Arbeitsminister Heil in 2./3. Lesung

Veröffentlicht am 24.10.2019 in Pressemitteilungen

24.10.2019


Mit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil
(Foto: Büro Hagedorn)

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, den 24. Oktober 2019 das Paketboten-Schutz-Gesetz von SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil in abschließender 2./3. Lesung beschlossen. Bettina Hagedorn, SPD-Bundestagsabgeordnete für Ostholstein und parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen, freut sich:

"In diesem Jahr wird mit ca. 3,7 Milliarden Paketsendungen voraussichtlich ein neuer Jahresrekord in Deutschland erreicht. Dieser Boom findet häufig auf dem Rücken der Beschäftigten und zu Lasten der Unternehmen statt, die sich an Recht und Gesetz halten – meist weil für Paketauslieferungen Sub- oder sogar Sub-Sub-Unternehmer beauftragt werden. Eine Razzia des Zolls im Februar 2019 hat gezeigt, dass in diesen Sub-Unternehmen durch Schwarzarbeit und der Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen täglich Paketboten ausgebeutet werden. Dem schieben wir jetzt einen Riegel vor!"

"Die Einführung der Nachunternehmerhaftung stellt sicher: Wer einen Paketauftrag annimmt und an einen Sub-Unternehmer weitervergibt, ist durch das neue Gesetz nun dafür verantwortlich, dass dort auch anständige Arbeitsbedingungen herrschen und haftet für die abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge. Besonders froh bin ich, dass das Gesetz noch vor dem – für die Paketboten besonders arbeitsintensiven – Weihnachtsgeschäft in Kraft treten wird. Dafür hat sich die SPD in den parlamentarischen Verhandlungen eingesetzt und ich bin mir sicher: Dieses Gesetz soll nicht nur einen fairen Lohn für die Paketboten und ihre Familien sichern, sondern auch schon im Weihnachtsgeschäft 2019 Unternehmen mit ordentlichen Arbeitsbedingungen gleichstellen gegenüber denen, die bislang Lohndumping zur Grundlage ihres Geschäftsmodells gemacht haben."

In der Baubranche und in der Fleischwirtschaft hat sich die Nachunternehmerhaftung bei vergleichbarer Problemlage bereits bewährt − im Bau seit gut 15 Jahren. Für die Zahlung des Mindestlohns gilt die Nachunternehmerhaftung sogar schon seit dem 1. Januar 2015 branchenübergreifend. In der Paketbranche sind ca. 240.000 Menschen beschäftigt, das sind 24 Prozent mehr als noch vor 10 Jahren. Die Anzahl der Kurier-, Express-, und Paketsendungen ist in derselben Zeitspanne von 2,2 Mrd. auf 3,7 Mrd. angewachsen – das entspricht einem Wachstum von 68 Prozent. Das statische Bundesamt geht davon aus, dass die Anzahl der Sendungen bis 2023 auf 4,4 Mrd. steigt.

 

Homepage Bettina Hagedorn

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