Bund hat bereits fast 158 Mio. Euro (Stand 03. Februar) November- und Dezemberhilfen in Schleswig-Holstein ausgezahlt!

Veröffentlicht am 03.02.2021 in Aktuelles

03.02.2021

(Foto: studio kohlmeier berlin)

Bereits am 15. und 25. Januar 2021 hatte die SPD-Bundestagsabgeordnete aus Ostholstein Bettina Hagedorn, die als parlamentarische Staatssekretärin für Haushalt und Europa im Bundesfinanzministerium arbeitet, in der Presse öffentlich gemacht, dass am 12. Januar bereits 71 Mio. Euro bzw. nur 13 Tage später sogar ca. 130 Mio. Euro an November- und Dezemberhilfen über die Bundeskasse an Abschlägen allein in Schleswig-Holstein ausgezahlt worden waren, um den Unternehmen und Solo-Selbstständigen auch hier im Norden m Lock-Down Liquidität zu verschaffen. Jetzt nimmt sie ein „Update“ dieser Zahlen für Schleswig-Holstein mit dem aktuellen Stand vom 03. Februar vor, um erneut deutlich zu machen, dass die vom Bund permanent geleisteten Abschläge und Auszahlungen an die beantragenden Betriebe wesentlich besser ‚laufen‘ als es häufig öffentlich unterstellt wird:

„Mit meinem dritten ‚Update‘ zu den erfolgten Auszahlungen von den November- und Dezemberhilfen an über 10.000 Betriebe und Solo-Selbstständige aus Schleswig-Holstein – überwiegend über die Bundeskasse von Finanzminister Olaf Scholz – will ich transparent machen, dass der Bund sehr wohl erfolgreich die Liquidität der hiesigen Unternehmen sichert. Bei der Analyse der Zahlen befremdet mich allerdings, dass die Investitionsbank in Kiel mit Wirtschaftsminister Bernd Buchholz die Existenznöte der Solo-Selbstständigen erschreckend gering zu schätzen scheint. Soloselbstständige, die häufig gerade in der Veranstaltungs- und Eventbranche und im Kulturbereich besonders stark schon seit März 2020 von der Corona-Pandemie betroffen sind, wurden erst durch die Initiative des Bundesfinanzministeriums als antragsberechtigt für diese Staatshilfen eingestuft und können unbürokratisch ohne Steuerberater bis zu max. 5.000 Euro monatlich beantragen. Sie stellen bundesweit knapp ein Drittel und auch im Norden knapp ein Viertel aller Antragsteller auf diese November- und Dezemberhilfen und haben durch die Bundeskasse bislang insgesamt in Schleswig-Holstein für November und Dezember knapp 7 Mio. Euro an Abschlägen erhalten – leider ist in Kiel allerdings bislang für November keine einzige ‚Spitzabrechnung‘ oder Schlusszahlung an sie erfolgt. Das ist nicht nachvollziehbar, weil in Kiel gleichzeitig seit 1. Februar die Spitzabrechnung für die Dezemberhilfe bereits begonnen und binnen zwei Tagen über 10 Mio. Euro an Betriebe dafür ausgezahlt wurden. Wird die Liquiditätsnot der Solo-Selbstständigen in der Landesregierung nicht ernst genommen?“


Zum Hintergrund: Stand 03. Februar 2021 8:00 Uhr waren bundesweit 329.271 Anträge auf Novemberhilfe mit einem Fördervolumen von 5.006.188.069,99 Euro gestellt worden, worauf bereits 2.967.804.830,61 Euro – überwiegend über die Bundeskasse von Finanzminister Olaf Scholz – ausgezahlt waren. Von diesen Anträgen wurden 88.580 Anträge DIREKT über die Plattform durch ELSTER gestellt – das sind die Anträge bis max. 5.000 Euro von Solo-Selbstständigen, während 240.691 Anträge über Steuerberater (Wirtschafts–prüfer, Rechtsanwälte) eingereicht worden waren. 

11.193 Betriebe in Schleswig-Holstein (8.340 über Prüfende Dritte und 2.853 Solo-Selbstständige) hatten zum heutigen Stichtag Anträge auf Novemberhilfe in Höhe von insgesamt 174.864.117,14 Euro gestellt, wovon 10.480 Betriebe bereits Auszahlungen im Umfang von insgesamt 92.403.255,46 Euro erhalten hatten. Die 8.340 Betriebe aus Schleswig-Holstein hatten davon 88.488.028,01 Euro überwiesen bekommen, um die Liquidität schnellstmöglich zu sichern, und die 2.853 Solo-Selbstständigen 3.915.227,49 Euro allein als Abschläge von der Bundeskasse. Die Investitionsbank in Schleswig-Holstein, die seit dem 12. Januar mit der ‚Spitzabrechnung‘ der Novemberhilfe aus Bundesmitteln beauftragt ist, hat davon 27.862.716,89 Euro mit der ‚Schlussrechnung‘ ausschließlich an Betriebe mit Prüfenden Dritten ausgezahlt. 

Bettina Hagedorn: „Auch bei der Auszahlung von Abschlägen der Bundeskasse auf Dezemberhilfe, die erst seit dem 4. Januar über die Online-Plattform von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier beantragt werden kann, wird deutlich, wie effektiv inzwischen diese Milliarden bei den betroffenen Unternehmen für Liquidität sorgen.“

(Zahlen vom Stichtag 03. Februar): 266.565 Anträge auf Dezemberhilfe wurden bundesweit mit einem Fördervolumen von bisher 4.138.209.829,15 Euro gestellt, worauf bereits 1.705.719.046,71 Euro über die Bundeskasse ausgezahlt worden sind. Von diesen Anträgen wurden erneut fast ein Drittel – nämlich 72.041 Anträge – von Solo-Selbstständigen direkt über die Plattform durch ELSTER gestellt, während 194.524 Anträge von Betrieben über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Anwälte beantragt wurden. 

Hagedorn: „In Schleswig-Holstein haben insgesamt 8.485 Betriebe (6.247 Betriebe über Prüfende Dritte und 2.238 Solo-Selbstständige) bis heute Anträge auf Dezemberhilfe in Höhe von insgesamt über 144.688.041 Euro gestellt, wovon 8.038 Betriebe bereits Auszahlungen im Umfang von insgesamt 65.183.335,90 Euro erhalten haben. Die 6.095 Betriebe haben davon 62.118.196,82 Euro aus Bundesmitteln überwiesen bekommen, um die Liquidität schnellstmöglich zu sichern, und die 1.943 Solo-Selbstständigen 3.065.139,08 Euro als Abschläge. Dass die Investitions-bank in Kiel nun seit dem 01. Februar auch mit der Schlussabrechnung der Dezember-Anträge mit Auszahlungen (aus Mitteln des Bundes) beauftragt ist, ist erfreulich. Warum allerdings einige Betriebe schon von der ‚Spitzabrechnung‘ ihrer Dezemberhilfe profitieren, während viele andere noch auf die erheblichen Schlusszahlungen der Novemberhilfen warten müssen – insbesondere ALLE Solo-Selbstständigen –  sollte der zuständige Wirtschaftsminister Buchholz unbedingt öffentlich erläutern. Wichtig ist außerdem noch: die Bundesregierung hat die Frist zur Beantragung der attraktiven November- und Dezemberhilfe auf den 30. April 2021 verlängert. Und eine weitere gute Nachricht für sehr große Betriebe: die EU-Kommission hat am 28. Januar endlich die Beihilferechtliche Bewertung dieser Wirtschaftshilfen auf Initiative der Bundesregierung quasi 1 : 1 genehmigt, so dass im Ergebnis jetzt pro Unternehmen 12 Mio. Euro (pro Jahr) anstatt bislang 4 Mio. Euro mit dem EU-Recht vereinbar sind. Diese Nachricht hat nun endlich viele Unsicherheiten bei Unternehmen, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern endgültig beseitigt.“
 

 

Homepage Bettina Hagedorn

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