Bereits fast 185 Mio. Euro (11. Februar) Nov./Dezemberhilfen in SH ausgezahlt! Auch die Ü III kann beantragt werden!

Veröffentlicht am 11.02.2021 in Pressemitteilungen

11.02.2021

(Foto: Deutscher Bundestag)

Bereits am 15. und 25. Januar 2021 sowie am 3. Februar 2021 hatte die SPD-Bundestagsabgeordnete aus Ostholstein Bettina Hagedorn, die als parlamentarische Staatssekretärin für Haushalt und Europa im Bundesfinanzministerium arbeitet, in der Presse öffentlich gemacht, dass am 12. Januar bereits 71 Mio. Euro, nur 13 Tage später sogar ca. 130 Mio. Euro und am 3. Februar bereits 158 Mio. Euro an November- und Dezemberhilfen über die Bundeskasse an Abschlägen allein in Schleswig-Holstein ausgezahlt worden waren, um den Unternehmen und Solo-Selbstständigen auch hier im Norden m Lock-Down Liquidität zu verschaffen. Jetzt nimmt sie ein „Update“ dieser Zahlen für Schleswig-Holstein mit dem aktuellen Stand vom 11. Februar vor, um erneut deutlich zu machen, dass die vom Bund permanent geleisteten Abschläge und Auszahlungen an die beantragenden Betriebe wesentlich besser ‚laufen‘ als es häufig öffentlich unterstellt wird:

 

Hagedorn: „Mit meinem vierten ‚Update‘ zu den erfolgten Auszahlungen von den November- und Dezemberhilfen an über 11.000 Betriebe und Solo-Selbstständige aus Schleswig-Holstein – überwiegend über die Bundeskasse von Finanzminister Olaf Scholz – will ich transparent machen, dass der Bund sehr wohl erfolgreich die Liquidität der hiesigen Unternehmen sichert. Am 11. Februar 2021 sind bereits fast 185 Mio. Euro aus dem Bundeshaushalt auf die Konten der Betriebe und Solo-Selbstständigen in Schleswig-Holstein überwiesen worden – das ist ein wichtiger Beitrag, um den vom Lockdown betroffenen Unternehmen durch diese wirtschaftlich schwierige Zeit zu helfen und ihnen und ihren Beschäftigten Perspektive für die – hoffentlich – bald anstehenden schrittweisen Lockerungen zu eröffnen. Eine weitere gute Nachricht ist, dass seit dem 10. Februar nun endlich die Programmierung der Online-Plattform für die Anträge auf Überbrückungshilfe III ‚frei geschaltet‘ ist, so dass ab sofort die Unternehmen (über prüfende Dritte) auf der Website www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de ihre Anträge stellen können - dort sind ebenfalls ausführliche FAQs (Frequently Asked Questions) zu diesen Überbrückungshilfen III und allen Bundes-Hilfsprogrammen für Unternehmen zu finden, die kontinuierlich aktualisiert werden. Diese Informationen sind nicht nur für Steuerberater interessant, sondern auch für viele betroffene Privatpersonen. Die Anträge können gestellt werden für den Zeitraum 1. November 2020 bis 30 Juni 2021 und die Abschlagszahlungen starten bereits binnen weniger Tage durch die Bundeskasse des Bundesfinanzministeriums im Umfang von Abschlägen für bis zu 4 Monaten ‚auf einen Schlag‘. Nach allen positiven Entscheidungen zum EU-Beihilferahmen der deutschen Wirtschaftshilfen, die die Bundesregierung Ende Januar endlich in Brüssel erreichen konnte, sind jetzt Abschläge von bis zu 100.000 Euro pro Monat (bisher 50.000 Euro mtl.) möglich. Die Überbrückungshilfe III ist gegenüber ihren Vorgängern – den Überbrückungshilfen I und II – wesentlich umfangreicher und unbürokratischer ausgestaltet.“ 

Zum Hintergrund: Stand 11. Februar 2021 8:00 Uhr waren bundesweit 336.809 Anträge auf Novemberhilfe mit einem Fördervolumen von 5.095.629.131,75 Euro gestellt worden, worauf bereits 3.383.035.848,25 Euro – überwiegend über die Bundeskasse von Finanzminister Olaf Scholz – ausgezahlt waren. Von diesen Anträgen wurden 90.901 Anträge DIREKT über die Plattform durch ELSTER gestellt – das sind die Anträge bis max. 5.000 Euro von Solo-Selbstständigen, während 245.908 Anträge über Steuerberater (oder Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte) eingereicht worden waren.
11.435 Betriebe in Schleswig-Holstein (8.516 über Prüfende Dritte und 2.919 Solo-Selbstständige) hatten zum heutigen Stichtag Anträge auf Novemberhilfe in Höhe von insgesamt 176.957.384,83 Euro gestellt, wovon 10.689 Betriebe bereits Auszahlungen im Umfang von insgesamt 95.422.209,45 Euro erhalten hatten. Die 8.237 Betriebe aus Schleswig-Holstein hatten davon 91.411.093,65 Euro überwiesen bekommen, um die Liquidität schnellstmöglich zu sichern, und die 2.452 Solo-Selbstständigen 4.011.115,80 Euro ausschließlich von der Bundeskasse. Die Investitionsbank in Schleswig-Holstein, die seit dem 12. Januar mit der ‚Spitzabrechnung‘ der Novemberhilfe aus Bundesmitteln beauftragt ist, hat davon 30.034.045,35 Euro mit der ‚Schlussrechnung‘ ausschließlich an Betriebe mit Prüfenden Dritten ausgezahlt. 

Hagedorn: „Bei der Analyse der Zahlen befremdet mich allerdings, dass die Investitionsbank in Kiel mit Wirtschaftsminister Bernd Buchholz die Existenznöte der Solo-Selbstständigen erschreckend gering zu schätzen scheint. Warum? Soloselbstständige, die häufig gerade in der Veranstaltungs- und Eventbranche und im Kulturbereich besonders stark schon seit März 2020 von der Corona-Pandemie betroffen sind und erst durch die Initiative des Bundesfinanzministeriums als antragsberechtigt für diese Staatshilfen eingestuft wurden, können unbürokratisch ohne Steuerberater bis zu max. 5.000 Euro monatlich aus den November- und Dezemberhilfen beantragen. Sie stellen bundesweit knapp ein Drittel und auch im Norden knapp ein Viertel aller Antragsteller auf diese Wirtschaftshilfen und haben durch die Bundeskasse bislang insgesamt in Schleswig-Holstein für November und Dezember knapp 7,26 Mio. Euro erhalten. Leider scheint sich Kiel jedoch nicht um die noch offenen 467 Anträge von Solo-Selbständigen zu kümmern, bei denen eine Überprüfung der Anträge aussteht. Das ist nicht nachvollziehbar, weil in Kiel gleichzeitig seit 1. Februar die Spitzabrechnung für die Dezemberhilfe bereits begonnen und binnen elf Tagen über 28 Mio. Euro an Betriebe dafür ausgezahlt wurden. Wird die Liquiditätsnot der Solo-Selbstständigen in der Landesregierung nicht ernst genommen?“ 

Zum Hintergrund: am 11. Februar waren 289.076 Anträge auf Dezemberhilfe bundesweit mit einem Fördervolumen von bisher 4.500.723.217,84 Euro gestellt, worauf bereits 2.217.305.215,64 Euro bundesweit ausgezahlt worden sind. Von diesen Anträgen wurden erneut fast ein Drittel – nämlich 76.552 Anträge – von Solo-Selbstständigen direkt über die Plattform durch ELSTER gestellt, während 212.524 Anträge von Betrieben über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Anwälte beantragt wurden.
In Schleswig-Holstein haben insgesamt 9.252 Betriebe (6.869 Betriebe über Prüfende Dritte und 2.383 Solo-Selbstständige) bis heute Anträge auf Dezemberhilfe in Höhe von insgesamt über 158.144.361,29 Euro gestellt, wovon 8.742 Betriebe bereits Auszahlungen im Umfang von insgesamt 89.106.715,83 Euro erhalten haben. Die 6.688 Betriebe haben davon 85.867.364,70 Euro aus Bundesmitteln überwiesen bekommen, um die Liquidität schnellstmöglich zu sichern, und die 2.054 Solo-Selbstständigen 3.239.351,13 Euro. Die Investitionsbank in Schleswig-Holstein, die seit dem 1. Februar mit der ‚Spitzabrechnung‘ der Dezemberhilfe aus Bundesmitteln beauftragt ist, hat davon bisher 28.509.011,77 Euro mit der ‚Schlussrechnung‘ an Betriebe mit Prüfenden Dritten ausgezahlt.

Bettina Hagedorn: „Auch bei der Auszahlung von Abschlägen der Bundeskasse auf Dezemberhilfe, die erst seit dem 4. Januar über die Online-Plattform von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier beantragt werden kann, wird deutlich, wie effektiv inzwischen diese Milliarden bei den betroffenen Unternehmen für Liquidität sorgen. Dass die Investitionsbank in Kiel nun seit dem 01. Februar auch mit der Schlussabrechnung der Dezember-Anträge mit Auszahlungen (aus Mitteln des Bundes) beauftragt ist, ist erfreulich. Warum allerdings einige Betriebe schon von der ‚Spitzabrechnung‘ ihrer Dezemberhilfe profitieren, während viele andere noch auf die erheblichen Schlusszahlungen der Novemberhilfen warten müssen, sollte der zuständige Wirtschaftsminister Buchholz unbedingt öffentlich erläutern.“

Die Unternehmen und Solo-Selbstständigen haben noch bis 30. April die Chance, ihre Anträge auf November- und Dezemberhilfe zu stellen.
 

 

Homepage Bettina Hagedorn

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