Klausurtagung des neuen Kreisvorstands der SPD Ostholstein

Veröffentlicht am 09.05.2015 in Aktuelles


 

Der neue SPD Kreisvorstand Ostholstein. V.l.n.r.: Susanne Bötticher-Meiners, Beate Müller-Behrens, Marcel Müller, Tim Dürbrook, Dr. Helmut Kettler, Niclas Dürbrook, Hansjörg Thelen, Anastasia Brack, Burkhard Klinke, Lars Winter, Uwe Tewes, Kerstin Bruhn und Hermann Greve. (Es fehlen: Gabriele Malchow, Jan-Marco Höppner und Jan Jensen)

 

Am 28. März 2015 wurde der neue Kreisvorstand der SPD Ostholstein gewählt. In einer eintägigen Klausurtagung wurden die Aufgaben und Ziele für das laufende Jahr besprochen und beraten. Außerdem wurden die Auswirkungen der Berliner und der Kieler Politik für den Kreis Ostholstein erörtert und mit wenigen Ausnahmen als positiv gewertet.

Hier ist unter anderem die Bundesstädtebauförderung zu nennen. Allein 18 Maßnahmen in Ostholstein und Nordstormarn wurden in den vergangenen zehn Jahren mit Bundesmitteln von insgesamt 25,25 Mio. Euro vom Bund mitfinanziert, wobei Förderschwerpunkte Eutin, Reinfeld, Neustadt, Oldenburg, Heiligenhafen, Lensahn und Bad Schwartau waren. Aber auch Ratekau, Grube, der Ortskern Cismars und Ahrensbök haben seitdem mit knapp 2 Mio. Euro profitiert.

Aber auch der gemeinsame Erfolg von Land und Bund für die Anerkennung von Teststrecken beim Erdkabel im Rahmen der Ostküstenleitung ist nicht hoch genug einzuordnen.

Der Umgang Schleswig-Holsteins mit den Flüchtlingen und die aus der Flüchtlingskonferenz vereinbarten finanziellen Verbesserungen für die Kommunen findet man kein zweites Mal in der Bundesrepublik. Nun heißt es anpacken.

Inhaltlich hat sich der SPD Kreisvorstand zum Thema Vorratsdatenspeicherung aufgestellt. Wir sind gegen die Vorratsdatenspeicherung und haben einen entsprechenden Antrag für den kommenden Parteikonvent beschlossen. Der vollständige Antrag ist am Ende dieses Berichtes nachzulesen.

Es gab auch weitere personelle Entscheidungen. Innerhalb des Kreisvorstands übernimmt Tim Dürbrook weiter die Aufgabe des Mitgliederbeauftragten. Auf ihn kommt viel Arbeit zu. Wir haben ein umfassendes Paket an Maßnahmen für die Neumitgliederwerbung und die Neumitgliederbetreuung beschlossen.

Jan Jensen wird sich weiterhin um unsere Internetangebote kümmern. Er betreut die Website und das Facebookangebot der SPD Ostholstein. Außerdem werden Schulungen im Umgang mit den neuen Medien ausgearbeitet und angeboten.

Für die Organisation von Veranstaltungen und die Betreuung der Technik ist zukünftig ein Team von vier Personen zuständig. Dr. Helmut Kettler, Uwe Tewes, Tim Dürbrook und Jan Jensen teilen sich diese oft zeitraubende Aufgabe.

Antrag gegen die Vorratsdatenspeicherung

Der SPD-Parteikonvent möge beschließen:

Keine Vorratsdatenspeicherung in Deutschland und Europa

Die SPD spricht sich klar gegen eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung (VDS, auch: Mindestspeicherung) aus. Auf europäischer Ebene bedarf es keiner Neuregelung der nicht mehr gültigen EU-Richtlinie 2006/24/EG. Als Teil der Bundesregierung wird die SPD nationale Alleingänge bzgl. einer Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung entschieden ablehnen. Die SPD-Bundestagsfraktion wird dazu aufgefordert, gegen eine mögliche Wiedereinführung zu stimmen. Eine anlasslose und flächendeckende Speicherung ist mit den verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben nicht vereinbar – und ebenso wenig mit den Grundwerten der Sozialdemokratie.

Auch die im April 2015 veröffentlichten Leitlinien zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist von Verkehrsdaten umschreibt nur mit neuen Worten die Idee der Vorratsdatenspeicherung: es werden anlasslos und flächendeckend Telekommunikations- und hochsensible Ortungsdaten über Wochen bzw. Monate gespeichert. Die SPD lehnt die Leitlinien ab und fordert die SPD-Bundestagsfraktion auf, entsprechenden Gesetzesentwürfen im Bundestag nicht zuzustimmen.

Der Beschluss „Datenschutz und Grundrechte stärken – Datenspeicherung begrenzen!“ des Parteitages in Berlin im Dezember 2011 ist nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes gegenstandslos, da dieser vor dem Hintergrund der damals gültigen EU-Richtlinie, die Deutschland zu einer Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung verpflichtete, entstanden ist. Die EU-Richtlinie 2006/24/EG verpflichtete Deutschland ein Gesetz zu erlassen, durch welches alle Telekommunikationsunternehmen verpflichtet werden sollten, die Verbindungsdaten ihrer Kundinnen und Kunden mindestens 6, höchstens 24 Monate zu speichern. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Gesetz, mit dem diese Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden sollte, für verfassungswidrig erklärt. Vor diesem Hintergrund hatte sich der Bundesparteitag im Dezember 2012 dafür ausgesprochen, unter der Wahrung Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts europäisches Recht umzusetzen und sich zugleich auf europäischer Ebene für eine grundlegende Revision der EU-Richtlinie einzusetzen. Da es eine solche europäische Verpflichtung zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung nicht mehr gibt, ist der Beschluss des Parteitages in Berlin gegenstandslos.

Die anlasslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung ist ein undifferenziertes und rechtlich unverhältnismäßiges Überwachungsinstrument, das die Grundrechte in unzumutbarer Art einschränkt und alle Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union unter Generalverdacht stellt. Der Europäische Gerichtshof urteilte, dass die Richtlinie zur Einführung einer Vorratsdatenspeicherung nicht mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vereinbar ist. Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass die damalige Vorratsdatenspeicherung gegen Art. 10 Abs. 1 des Grundgesetz (Brief-,Post- und Fernmeldegeheimnis) verstoßen hat.

Die Speicherung von Telekommunikationsdaten birgt durch die dabei entstehenden Datenmengen ein unverhältnismäßiges Risiko, das keineswegs mit vermeintlichen, aber objektiv nicht zu belegenden Vorteilen bei der Strafverfolgung aufgewogen werden kann. Zur Aufklärung von Straftaten müssen alle vorhandenen rechtlichen Mittel ausgeschöpft werden und Ermittlungsbehörden ausreichend personell und technisch ausgestattet sein.

 

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